Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Digitalpakt konnte Anfang des Jahres 2019 noch nicht umgesetzt werden, da die erforderliche Grundgesetzänderung fehlte. Die Grundgesetzänderung ist mittlerweile erfolgt und die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt (Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt) konnte mit Unterzeichnung des Bundes am 16.05.2019 Inkrafttreten (siehe Anlage 1).

 

Dabei sind die Bundesmittel auf max. 90% der Investition beschränkt (470 Millionen Euro für das Land Niedersachsen) und mindestens 10% müssen vom Land bzw. der Kommune investiert werden. Seitens des Landes ist avisiert worden, dass die 10%-Finanzierung (Aufstockung der Bundesmittel um rund 52 Millionen Euro) durch das Land erfolgt.

 

Förderfähige Maßnahmen sind (einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation) u. a.:
 

  1. Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
  2. die Einrichtung von schulischem WLAN
  3. die Beschaffung und Installation von digitalen Präsentationsflächen und zugehörigen Steuerungsrechnern zum pädagogischen Betrieb in Schulen.
  4. Aufbau bzw. Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lerninfrastrukturen
  5. die Beschaffung digitaler Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
  6. schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn

a) die Schule über die Infrastruktur, die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und

b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und c) bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder

aa) 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder

bb) 25 000 Euro je einzelner Schule

oder beides nicht überschreiten.

Laut Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist es erforderlich, dass jede Schule ein Gesamtkonzept (Pädagogische Strategie, Technische Anforderungen, Lehrerfortbildungskonzept) beim Schulträger einreicht. Wenn der Schulträger die Konzepte vorliegen hat, kann er einen entsprechenden Projektantrag stellen. Die Gesamtkonzepte der Schulen sollen von Landesseite geprüft werden und wenn alle Voraussetzungen vorliegen erfolgt die Bewilligung. Die Schulträger können mehrmals Projektanträge stellen.

 

Für die Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt wurde bereits zum Stellenplan 2019 eine Stelle zur Projektbearbeitung und Koordination geschaffen. Die Stelle ist mit einem Sperrvermerk versehen, der nach Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern aufgehoben werden soll.

 

Derzeit werden in den Ländern die Förderrichtlinien erarbeitet. Ab August 2019 sollen die Förderrichtlinien für Niedersachsen in der finalen Fassung vorliegen und erste Förderanträge gestellt werden können.

 

Bei allen Förderanträgen muss bestätigt werden, dass ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorliegt. Die 3. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans beinhaltet u. a. die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support.

 

Der Richtlinienentwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Digitalpakt sieht die Förderung der Schulen wie folgt vor: Zum einen soll es einen Sockelbetrag von 30.000 Euro für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben (Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag). Der Sockel muss vom Schulträger jeder einzelnen Schule verbindlich zur Verfügung gestellt werden.

Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Kommunen entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen.

Aus dem Entwurf der Richtlinie ist die max. mögliche Fördersumme für die Stadt Braunschweig ersichtlich:

 Schulträger

Fördersumme Sockelbetrag

(nur je Schule einsetzbar)

Fördersumme „Kopfbetrag“ Schulübergreifend einsetzbar

Gesamtförderbetrag

Stadt Braunschweig

         2.085.500,00 €

          11.699.920,18 €

     13.785.420,18 €

 

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land sieht vor, dass die Länder und Kommunen bereits begonnene Investitionsprogramme im Bereich Bildung in der digitalen Welt wie geplant weiterführen und dadurch sicherstellen, dass die Bundesmittel zusätzlich eingesetzt werden.

 

Im beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Braunschweig des Jahres 2019 ist ein Ausgabevolumen i. H. von 16,8 Mio. € für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 (4,2 Mio. €/Jahr) für die Umsetzung des MEP vorgesehen worden (9,6 Mio. € für Datennetzmodernisierung und 7,2 Mio. Euro für Ersatzbeschaffungen).

 

Da weiterhin unklar ist, ob die Zusätzlichkeit auch dann gegeben ist, wenn das Gesamtvorhaben im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt vorgesehen ist, wurde der Niedersächsische Städtetag gebeten, eine Klarstellung zu erwirken.

 

Gemäß dem Entwurf der Förderrichtlinie muss der Schulträger alle Folgekosten für die geförderten Geräte und Infrastrukturen für die Abschreibungsdauer übernehmen. Falls über die beschlossenen Ausgabevolumen hinaus weitere geförderte Maßnahmen durchgeführt werden, so erhöhen sich auch Betriebskosten, Reparaturkosten, Kosten der Ersatzbeschaffungen sowie laufende Personalbedarfe für die Systembetreuung und Administration.“

 

Die Stadt Braunschweig setzt sich beim Niedersächsischen Städtetag dafür ein, dass die Kommunalen Spitzenverbände beim Land Niedersachsen eine finanzielle Unterstützung für die Folgekosten des Digitalpakts fordert.

 

Zur Vorbereitung auf die Förderantragstellung sind alle städtischen Schulen gebeten worden, die schulischen Medienbildungskonzepte inkl. Lehrkräftefortbildungsplanung zu aktualisieren und der Abteilung IT und Medien im Fachbereich Schule zukommen zu lassen. Für die Erstellung von Medienbildungskonzepten ist für die Schulen im Internet eine Hilfestellung in Form eines Leitfadens zur Erstellung von Medienbildungskonzepten für Braunschweiger Schulen veröffentlicht worden (siehe https://www.braunschweig.de/schulservice/mep/Leitfaden_zur_Erstellung_eines_Medienbildungskonzeptes-Braunschweig_klein.pdf).

 

Sobald die finale Version der Förderrichtlinien veröffentlicht worden ist, wird erneut im Schulausschuss berichtet werden.

 

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Anlagen

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