Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10961
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre "Ernst-Amme-Straße-Nordwest", NP 45 Stadtgebiet zwischen Ernst-Amme-Straße, Westliches Ringgleis, Grundstück Hildesheimer Straße 57 und Grundstück Ernst-Amme-Straße 19 Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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05.06.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.06.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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25.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (1) Nr. 5 NKomVG.
Begründung
Für das im Betreff genannte Stadtgebiet hat der Verwaltungsausschuss am 14. Juni 2016 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ernst-Amme-Straße-Nordwest“, NP 45, beschlossen. Hier soll ein neues gemischtes Quartier mit Wohnungen, einer Kindertagesstätte und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben entstehen.
Im Zuge der Erarbeitung der Planungsgrundlagen wurde festgestellt, dass die Bürogebäude entlang der Ernst-Amme-Straße und des Westlichen Ringgleises aus stadtbaugeschichtlicher und architektonischer Sicht erhaltenswert sind. Ihre Bedeutung reicht jedoch nicht aus, um die Gebäude formal unter Denkmalschutz zu stellen. Deshalb wurde mit dem Investor abgestimmt, dass zumindest die Fassaden entlang der Ernst-Amme-Straße und in einem geringen Teilabschnitt entlang des Westlichen Ringgleises erhalten werden sollen. Dieser Erhalt der Fassaden ist neben der Entwicklung von neuen Nutzungen in diesem ehemaligen Gewerbebereich ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Planung.
Das Dach des Verwaltungsgebäudes an der Ernst-Amme-Straße 18 hat im Februar 2019 einen schweren Sturmschaden erlitten und musste dringend gesichert werden. Dementsprechend hat der Fachbereich Bauordnung und Brandschutz im März 2019 eine Anordnung zur Sicherung des Daches erlassen und als Lösung auch die Anbringung eines Sicherheitsnetzes akzeptiert.
Die Grundstückseigentümerin hat daraufhin im April 2019 bekundet, als finanziell günstigere Lösung das Verwaltungsgebäude in Gänze sowie weitere Gebäudeteile entlang des Westlichen Ringgleises abzubrechen. Der Erhalt der von Seiten der Bauverwaltung als erhaltenswert eingestuften Fassade würde dabei „geprüft“.
Aufgrund der Höhe und Länge ist aus Sicht der Verwaltung ein isolierter Erhalt der Fassaden über einen längeren Zeitraum kaum realistisch. Es ist mit großen Schwierigkeiten in Bezug auf Statik, Sicherheit und Kosten zu rechnen. Deshalb ist zu befürchten, dass der Teilabbruch der Gebäude im Ergebnis auch zu dem Abbruch der Fassadenabschnitte führt, die auf Basis der bisherigen Abstimmungen erhalten bleiben sollen. Zur Sicherung der Planung sollen deshalb keine Abbruchmaßnahmen vorgenommen werden. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen am Dach sind auf eine geeignete Weise bis zum Abschluss des Planverfahrens zu gewährleisten.
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass u.a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen. Da dem Erhalt der Fassaden in der städtebaulichen Planung für diesen Bereich eine große Bedeutung beizumessen ist, soll von diesem planungsrechtlichen Sicherungsinstrument Gebrauch gemacht werden. Damit kann der Abbruch oder Teilabbruch der Bürogebäude für die Dauer des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan NP 45 untersagt werden.
Für Vorhaben, die den Planungszielen nicht widersprechen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.
Empfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, die Veränderungssperre „Ernst-Amme-Straße-Nordwest“, NP 45, als Satzung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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29,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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455,6 kB
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