Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die zweite Änderung der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gem. § 3 Satz 2 der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig ist die Anlieferung von Fundtier-Kadavern durch die Berufsfeuerwehr Braunschweig und von Unfallwild-Kadavern im öffentlichen Straßenverkehr durch Jagdausübungsberechtigte entgeltfrei.

 

Die o.g. Ausnahmeregelung der Entgeltbefreiung ist im öffentlichen Interesse gerechtfertigt, da es Aufgabe der Stadt Braunschweig als Trägerin der Straßenbaulast ist, tote Fundtiere oder bei Verkehrsunfällen getötete Tiere auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zu beseitigen.

 

Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte der Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e.V., ebenso wie die Berufsfeuerwehr, die auf öffentlichen Straßen der Stadt Braunschweig eingesammelten Fundtier-Kadaver bei der Tierkörpersammelstelle Braunschweig entgeltfrei abgeben können.

 

Es wird daher vorgeschlagen, § 3 Satz 2 der Entgeltordnung über die Tierkörper-sammelstelle Braunschweig entsprechend zu ändern.

 

Es sind Mindererträge in Höhe von 750,00 € bis 1.000,00 € im Jahr zu erwarten.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise