Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10889-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 28.05.2019 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG) :

 

Die Aufstellung eines Hinweisschildes mit Richtungspfeil auf das Naturdenkmal Spring an der Stöckheimstraße im Bereich der Linkskurve aus Stöckheim kommend wird beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Dem allgemein gestiegenen Wunsch an Wegweisung bzw. Hinweisen auf touristische Ziele wurde durch ein spezielles Verkehrszeichen (Zeichen 386) Rechnung getragen, für dessen Aufstellung bestimmte Vorgaben bestehen. Bei der Aufstellung von touristischen Hinweiszeichen sollte insbesondere beachtet werden, dass u.a. ausreichender Parkraum vorhanden ist. Bei dem Naturdenkmal Spring ist dies nicht gegeben, so dass von einer Aufstellung eines entsprechenden Schildes abgesehen wird.

 

Anders ist die Situation für den Fahrrad- und Fußverkehr. Deshalb wird ein solches Hinweisschild an dem Rad-/Gehweg an der Stöckheimstraße gegenüber der Zufahrt zur Springquelle aufgestellt.


 

 

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