Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10906-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.05.2019 (Drucksachen-Nr. 19-10906) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

1) Gemäß Nachtrag zum Mietvertrag vom 10./ 23.07.2003 kann der (neue) Eigentümer die Mieträume der Nachbarschaftshilfe ohne weitere Begründung innerhalb von sechs Monaten ordentlich kündigen.

 

2) Änderungen von Mietvertragskonditionen, hier Verlängerung der Vertragszeit, sind    Verhandlungssache.

 

3) Gemäß Mietvertrag vom 18./25.09.2015 läuft der Mietvertrag für die Seniorenbe-gegnungsstätte/Bürgersaal bis zum 30.09.2020. Dieser Mietvertrag kann durch einseitige Erklärung des Mieters, Stadt Braunschweig, dreimal um jeweils zwei Jahre nacheinander verlängert werden. Die Stadt wird nach Klärung des voraussichtlichen Bedarfs die möglichen Optionen ziehen..

 

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