Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11038-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ladestationen für E-Mobilität in Bereichen mit Mietshäusern bzw. Siedlungen mit vorwiegend Mietwohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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07.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.05.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
In der Fachwelt wird weitgehend einheitlich davon ausgegangen, dass ca. 40 % des zukünftigen Ladebedarfs zu Hause sowie weitere ca. 40 % beim Arbeitgeber gedeckt werden, da hier in den meisten Fällen lange Standzeiten bestehen. Die verbleibenden ca. 20 % des zukünftigen Ladebedarfs verteilen sich mit ca. 10 % auf Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen mit entsprechenden Stellplätzen wie beispielsweise Supermärkte und Einkaufszentren, Sportstätten und Fitnessstudios, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Kinos und weitere Kultureinrichtungen sowie mit ebenfalls ca. 10 % auf den öffentlichen Straßenraum.
Zur Deckung dieses Bedarfs hat die Stadt Braunschweig im Jahr 2015 im Rahmen des Schaufensterprojekts Elektromobilität 17 Schnellladesäulen errichten und durch BS|Energy in Betrieb nehmen lassen.
Die bestehenden 17 Schnellladesäulen sind derzeit noch nicht ausgelastet und verfügen über zum Teil erhebliche Kapazitätsreserven. Sobald der prognostizierte Anstieg an Elektrofahrzeugen und damit einhergehend des Ladebedarfs spürbar einsetzt, besteht die Möglichkeit, einem privaten Betreiber im Rahmen eines auszuschreibenden Konzessionsvertrages öffentlichen Straßenraum für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen zur Verfügung zu stellen.
Dies vorangestellt nimmt die Verwaltung zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1.: Für Ladesäulen, die nach dem 16.03.2016 aufgebaut wurden, besteht eine Anzeigepflicht bei der Bundesnetzagentur. Zur Darstellung der gemeldeten Ladesäulen unterhält die Bundesnetzagentur eine interaktive Karte, welche laufend aktualisiert wird und unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html eingesehen werden kann.
In dieser Karte sind nicht alle existierenden und betriebsbereiten Ladesäulen abgebildet. Die Zahl der tatsächlich nutzbaren Ladesäulen ist also höher als in der Karte dargestellt.
Weiterhin gibt es privat betriebene Foren, die zum Teil eigene Karten mit Ladesäulen unterhalten. Aufgrund der hohen Zahl an Nutzerinnen und Nutzern sowie der dargestellten Ladesäulen sei hier beispielhaft die Karte des Forums „GoingElectric.de“ erwähnt, welche unter https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/ eingesehen werden kann.
Zu den auf privaten Flächen im Stadtgebiet betriebenen Ladesäulen liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.
Zu 2.: Die Stadt Braunschweig fördert die Verbreitung von Elektromobilität bei Pkw insbesondere durch die hohe Zahl der Schnellladesäulen und durch die bestehende Parkgebührenbefreiung sowie durch privilegierte Parkplätze in der Innenstadt und am Hauptbahnhof.
Zu 3.: Zu dieser Frage hat die Verwaltung die größten in Braunschweig tätigen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten. Rückmeldungen liegen bisher von 7 der angefragten Unternehmen vor. Die Unternehmen haben ihre Liegenschaften zum Teil beispielsweise durch Erhöhung der Hausanschlusskapazitäten, durch Verlegen geeigneter Leerrohre oder durch Installation der internen Elektroverteilung inkl. Zähleinrichtungen bereits in der Vergangenheit auf eine steigende Nachfrage an Ladesäulen vorbereitet und planen zum überwiegenden Teil, diese Bemühungen zu intensivieren. Anfragen und konkrete Bedarfe aus der Mieterschaft liegen den Unternehmen aber bisher nicht oder nur sehr vereinzelt vor.
