Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11018-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Batteriezellenforschung leider nicht in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Beantwortung
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07.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion (DS 11018) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung hat unter der Federführung des zuständigen Dezernats IV / Fachbereich 41 gemeinsam mit dem Dezernat VI / Wirtschaftsförderung, alle zur Verfügung stehenden verwaltungsinternen wie –externen Ressourcen genutzt, um eine maximale Unterstützung der Bewerbung zu gewährleisten. Unmittelbar nach Eingang der Wettbewerbsbedingungen durch Prof. Arno Kwade, Institut für Partikeltechnik der TU Braunschweig im April dieses Jahres, wurden u. a.:
- infrage kommende Grundstücke identifiziert
- eine Ansiedlungskonferenz mit u. a. Vertretern des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig, für das BlmSchG-Verfahren, mit Vertretern des für das Land Niedersachsen federführenden Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, der TU Braunschweig und des Fraunhofer IST sowie den entscheidenden Organisationseinheiten der Verwaltung organisiert
- kontinuierliche, kurzfristige bau- und umweltrechtliche Beratung gewährleistet
- die baurechtliche Vorprüfung, u. a. der schließlich positiv beschiedenen Bauvoranfrage für die Grundstücke am Forschungsflughafen gesteuert
- Material- und Informationsrecherchen, z. B. Vervollständigung fehlender Planunterlagen organisiert
- die Erstellung der Bewerbungsschrift inhaltlich begleitet
- die Kommunikationssteuerung zu Investoren und Eigentümern organisiert
- ein Unterstützungsschreiben des Oberbürgermeisters angefertigt
Es wurde nichts unversucht gelassen, um eine erfolgreiche Standortbewerbung Braunschweigs zu gewährleisten.
Dies vorausgeschickt werden die Anfragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Wesentliches Kriterium für eine erfolgreiche Standortbewerbung ist, dass das potentielle Sitzland der Fraunhofer-Gesellschaft ein geeignetes Grundstück im Umfang von 50.000 m² zum Aufbau und Betrieb der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) bereitstellen kann. Zum anderen soll das Sitzland auf dem ausgewählten Grundstück ein möglichst schnell bezugsfertiges Gebäude in der Größenordnung von 10.000 m² zur Unterbringung und Inbetriebnahme erster Anlagen für die Herstellung von Batteriezellen anbieten.
Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen Salzgitter den Vorzug gegeben, da der dort ausgewählte Standort über eine solche zentrale Voraussetzung in Form einer bezugsfertigen hinreichend großen Halle und damit über einen entscheidenden Zeit- und damit auch Wettbewerbsvorteil verfügt. Wenngleich entsprechend große Grundstücke vorhanden waren, stand die geforderte Halle nicht zur Verfügung. Die Bewerbung Braunschweigs sah u. a. vor, die fehlende Halle durch die Suche nach einem Investor sowie einer bereits positiv beschiedenen Bauvoranfrage voranzutreiben. Gleichermaßen hat das Dezernat VI durch die dort vorhandenen guten Kontakte in die Wirtschaft, noch kurzfristig einen Immobilienbesitzer identifiziert, der über eine solche Halle und ein entsprechendes Grundstück verfügt. Die Kontakte wurden zwischen Vertretern der Fraunhofer Gesellschaft und dem Eigentümer hergestellt, allerdings kam es insbesondere aufgrund der engen Zeitschiene nicht zu einer Einigung.
Zu Frage 2:
Standortkriterien und Forschungsschwerpunkte, die zukünftigen Programmen zur Förderung der Ansiedlung von Forschungseinrichtungen zugrunde liegen werden, sind auch bei einem intensiven Monitoring der Forschungspolitik der EU und des Bundes nicht vorhersehbar. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von potentiellen Ansiedlungschancen lassen sich folglich proaktiv nur bedingt ergreifen. Die Stadt wird jedoch weiterhin daran arbeiten, das infrastrukturelle und kulturelle Umfeld für die Forschungseinrichtungen noch attraktiver zu gestalten. Zudem sichert die Verwaltung zu, die im Rahmen von ansiedlungsgebundenen Förderprogrammen angefragten Wissenschaftsinstitutionen mit dem Angebot von zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücken, der zügigen und kurzfristigen Klärung von baurechtlichen Genehmigungsfragen bereits in der Antragsphase, der Organisation von diesbezüglichen Abstimmungsrunden und der Herstellung von Kontakten zu Unternehmen und Genehmigungsbehörden unterstützend zur Seite zu stehen, wie im Fall der Standortbewerbung FFB geschehen.
Zu Frage 3:
Seitens der Verwaltung der Stadt Braunschweig wäre es denkbar, als flankierende Maßnahme zur Errichtung der Forschungsfabrik in Salzgitter das für den Wettbewerb FFB angefragte Institut für Partikeltechnik der TU Braunschweig im Rahmen der städtischen Möglichkeiten bei der Entwicklung eines Batterieforschungscampus am Forschungsflughafen zu unterstützen. Dies könnte perspektivisch die Ansiedlung von Technologieunternehmen und gegebenenfalls auch von weiteren Forschungseinrichtungen nach sich ziehen und die Forschungsregion weiterhin stärken.
