Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11081-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingriffsregelungen - Kompensationen: - Ersatzzahlungen bei zugelassenen Eingriffen in die Natur - Kompensationen außerhalb BS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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12.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 31.05.2019 (19-11081) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die angefragten Ersatzgeldzahlungen sind unter der Projektmaßnahme 4S.610013 (Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen) und hier - siehe nachfolgende Liste - unter den jeweiligen Projektmaßnahmen verbucht und dargestellt.

Da für das Jahr 2019 und Folgejahre keine Haushaltsplanansätze für die Projektmaßnahme vorgesehen sind, erscheint das Projekt nicht im aktuellen Haushaltsplan 2019. Im Haushaltsplan 2018 ist das Projekt jedoch unter dem Investitionsprogramm des FB 61 beim ProfitCenter 5610 aufgeführt - zu finden im Band II des Haushaltsplans 2018 auf Seite 260 bzw. in der entsprechenden PDF-Fassung auf Seite 1.235.
Zu Frage 2:
Für den Fall, dass Kompensationsflächen außerhalb des Stadtgebietes liegen, jedoch einem Vorhaben auf Braunschweiger Stadtgebiet zugeordnet sind, werden diese in dem Kompensationsflächenkataster der Stadt Braunschweig aufgenommen. Die Verwaltung verweist hierzu auch auf die entsprechende Antwort in der Drs. 18-09232-01 „Sachstandsanfrage Öffentliches Kompensationsflächenkataster“.
In der bisherigen, veröffentlichten pdf-Datei sind aus Darstellungsgründen allerdings nur die unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden Flächen mit dargestellt. Die vereinzelt weiter entfernten Flächen werden im Rahmen der anstehenden Umwandlung der Darstellung des Katasters in eine interaktive Anwendung nachgeführt. Die dazugehörigen Daten werden ebenfalls im Zuge der Komplettierung der Daten in der Tabelle ergänzt.
Zu Frage 3:
Zur Frage der Kontrollpraxis verweist die Verwaltung grundsätzlich auf die diesbezügliche Antwort in der Drs. 17 – 03565-01 „Kompensationsflächen in Braunschweig“.
Ergänzend dazu ist mitzuteilen, dass zuvörderst die jeweiligen Genehmigungsbehörden verantwortlich für die Kontrolle der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung innerhalb des bei ihnen durchgeführten Verfahrens sind.
Bei städtischen Vorhaben (insbesondere bei der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungen) lässt sich die Verwaltung von dem Grundsatz leiten, dass die entsprechend erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet umgesetzt werden sollen. Dies erfolgt zum Wohle der Natur, aber insbesondere auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, die auf diesem Wege unmittelbar von der sich daraus ergebenden Aufwertung und Attraktivitätssteigerung des Wohnumfeldes und der weiteren, freien Landschaft profitieren können.
Die in der Anfrage angelegte Konstellation kommt daher nur vereinzelt und in erster Linie für Eingriffsvorhaben Dritter zum Tragen. Die praktische Handhabung der Kontrollen erfolgt in den Braunschweig betreffenden Fällen bisher einzelfallweise in Abstimmung mit den jeweils anderen Beteiligten (Genehmigungsbehörde; örtlich zuständige Naturschutzbehörde).
Dies voraus geschickt können folgende Fälle bzw. Kontrollzeitpunke genannt werden:
Nr. | Vorhaben | Festlegung | Kontrolle durch UNB BS |
1 | Ausbau Flughafen BS | Planfeststellungsbeschluss 2007 | Angrenzende Flächen im LK Wolfenbüttel; September 2018 |
2 | Einzelbauvorhaben „Halle“ | Genehmigung durch NLStbV 2016 | 2018 |
3 | Ausbau der BAB 2 | Planfeststellung Bezirksregierung 1999 (u.a. Fläche Nr. 50 in der veröffentlichten Karte der Kompensationsflächen) | An der Stadtgrenze regelmäßig |
4 | DB – Ausbau „Weddeler Schleife“ | Planfeststellung Eisenbahnbundesamt 1996 (Flächen Nrn. 94 u. 96 in der veröffentlichten Karte der Kompensationsflächen) | Angrenzende Flächen am Sandbach/LK Wolfenbüttel; Sommer 2018 |
5 | Einzelbauvorhaben „Errichtung baulicher Anlagen“ | Festlegung der Kompensationsfläche in der Baugenehmigung, Fläche Gemarkung Klein Schwülper | Kontrolle noch nicht erfolgt, da Baugenehmigung erst kurzzeitig erfolgt ist und die Maßnahme auch noch nicht umgesetzt ist. |
