Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11078-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnstandortentwicklung im 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes Wenden-West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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12.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 30.05.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
2016 hatte die Verwaltung den politischen Gremien das Konzept „Gemeinschaftliches Wohnen in Braunschweig“ vorgelegt. Kernbestandteil dieses Konzeptes ist es, bei geeigneten Baugebieten in städtischer Hand (mit Anteilen von mehrgeschossigem Wohnungsbau) ein Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren für Baugruppen durchzuführen. Pro städtischem Baugebiet wird einer Baugruppe ein geeignetes Grundstück für ein Jahr an die Hand gegeben (Ankaufsoption) zur Entwicklung eines tragfähigen Planungs- und Realisierungskonzeptes. Legt die Gruppe ein derartiges Konzept vor, kommt die Ankaufsoption zum Tragen.
In Kürze startet der oben beschriebene Prozess für die Baugebiete „Stöckheim-Trakehnenstraße“ und „Stöckheim-Süd“. Die Stadt Braunschweig wird bei diesem Prozess auf städtische Kosten die jeweilige Baugruppe durch einen erfahrenen Moderator unterstützen.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Am 25. September 2018 wurde die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West“, WE 50, vom 9. Mai 1995, für den Teilbereich zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße Im Steinkampe und der Bundesautobahn A2 sowie die Weiterführung des Verfahrens unter dem Titel „Wenden-West, 1. BA“, WE 62“, beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist bereits erfolgt. Im Rahmen der bevorstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist als nächster Schritt eine Bürgerveranstaltung vor Ort, voraussichtlich im 3. Quartal 2019, vorgesehen.
Zu 2:
Die Umsetzung besonderer Wohnformen (gemeinschaftliches Wohnen, betreutes Wohnen, Wohnpflegegruppe etc.) ist im ersten Bauabschnitt des Projektes Wenden-West südlich der Veltenhöfer Straße laut den Bedingungen des o. g. Konzeptes vorgesehen. Es wird eine geeignete Fläche entwurflich und liegenschaftlich reserviert.
Zu 3:
Das Netzwerk „Gemeinsam Wohnen“ wurde bisher in die Planungsüberlegungen nicht mit einbezogen. Eine Parzellierung von Grundstücken findet auch erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. Es ist vorgesehen, nach Verfestigung der Planung im Zuge der Auslegung das Netzwerk auf dieses Baugebiet aufmerksam zu machen.
