Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10412-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.03.2019 (19-10412) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Für den Prinz-Albrecht-Park gibt es ein Beschilderungskonzept, welches das unerlaubte Befahren der Parkwege verhindern soll. Mit Hinweistafeln an den Eingängen, auf denen u. a. darauf hingewiesen wird, dass gemäß § 3 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Braunschweig das Befahren aller Wege mit Kraftfahrzeugen und das Abstellen von Kraftfahrzeugen im gesamten Park- und Grünflächenbereich verboten ist, werden alle Parkbesucher informiert. Darüber hinaus sind alle Wege an den Eingängen als gemeinsame Geh- und Radwege mit dem Verkehrszeichen 240 beschildert. Damit ist für jeden Verkehrsteilnehmer das Befahren der Parkwege mit Kraftfahrzeugen ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt. Vor dem Vereinsgelände der Freien Turner ist zusätzlich eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 283, Absolutes Haltverbot, aufgestellt. Damit ist jedem Besucher an dieser Stelle deutlich, das Kraftfahrzeu­ge dort nicht abgestellt werden dürfen.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1):

Für den Sportverein Freie Turner gibt es keine Sonderregelungen, die das Befahren der Parkwege oder das Parken in der Parkanlage erlauben.

 

Zu Frage 2):

Wie bereits in der Stadtbezirksratssitzung am 27.03.2019 durch die Verwaltung mitgeteilt wurde, hat der Fachbereich Stadtgrün und Sport anlässlich einer Beschwerde über das widerrechtliche Abstellen von Kraftfahrzeugen im Prinz-Albrecht-Park Kontakt mit dem Sportverein Freie Turner aufgenommen und zum wiederholten Mal auf die einschlägigen Regelungen hingewiesen. Darüber hinaus besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

 

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