Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10738-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2019 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.06.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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25.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210170 Stadthalle / Sanierung
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 500.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2019: 250.000,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 500.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 750.000,00 €
Auf Basis des Angebotes vom 08. Dezember 2017 wurde die Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) mit Beratungsleistungen für das Projekt Sanierung Stadthalle beauftragt. Hierfür sind Haushaltsmitt
el in Höhe von 6.017.500 € bereitgestellt worden.
Im Rahmen einer umfassenden Erstellung der Sanierungsunterlagen als Grundlage für das Vergabeverfahren sind zusätzliche Planungs- und Beratungsleistungen erforderlich. Dabei handelt es sich um zusätzliche Planungsleitungen für erforderliche Nutzerwünsche sowie eine denkmalgerechte Sanierungsplanung einschließlich der notwendigen Abstimmungsprozesse. Zudem fallen weitere Kosten für die Abwicklung des Vergabeverfahrens über die E-Vergabeplattform der beratenden Rechtsanwaltsgesellschaft an.
Aufgrund der dringenden Sanierungsbedürftigkeit von Fassade und technischer Gebäudeausrüstung muss die geplante Vergabe der Sanierungsleistungen an einen Generalunternehmer so schnell wie möglich erfolgen. Sachlich und zeitlich dulden diese zusätzlich erforderlichen Leistungen daher keinen Aufschub.
Für die Beauftragung der Auftragserweiterungen sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 € netto erforderlich. Hierdurch erhöhen sich die Vorplanungskosten auf 6.517.500 €.
Als Deckungsmittel dienen Minderaufwendungen im Bereich des Beteiligungsmanagements für Prüfungs- und Beraterkosten.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwand | 1.11.1160.12 / 443140 | Beteiligungsmanagement / Prüfungs- und Beraterkosten | 500.000 € |
