Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage beigefügte Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Regelung über die Beamtinnen und Beamten auf Zeit in § 10 der Hauptsatzung ist seit dem Ratsbeschluss vom 25. Januar 2012 (Drucks.-Nr. 14982/12) so gefasst, dass der Rat die Erste Stadträtin/ den Ersten Stadtrat und bis zu vier weitere leitende Beamtinnen/Beamte auf Zeit beruft. Diese Festlegung stand im Zusammenhang mit der Beurlaubung der ehemaligen Stadtbaurätin Sommer vom 1. März 2012 bis zum 30. November 2018.

 

Nach Ablauf der Amtszeit von Frau Sommer wies das Nds. Ministerium für Inneres und Sport in einem Erlass vor einigen Wochen darauf hin, dass in der Hauptsatzung für die Berufung von Beamtinnen und Beamten auf Zeit eine genaue Zahl festzulegen sei. Die Nennung einer Höchstzahl sei nicht hinreichend.

 

Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neuordnung der Dezernatsverteilung unter Schaffung eines Dezernates VIII Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat (Drucks.-Nr. 19-011190) schlägt die Verwaltung vor, eine Konkretisierung in der Hauptsatzung vorzunehmen, und die Zahl der weiteren Beamtinnen und Beamten auf Zeit nunmehr auf vier festzulegen.

 

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Anlagen

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