Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11182
Grunddaten
- Betreff:
-
Gymnasium Neue Oberschule, Interimsbauten Kostenerhöhung Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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02.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Baumaßnahme Schaffung einer baulichen Interimsmaßnahme für die Neue Oberschule werden sich Mehrkosten in Höhe von 714.700 € ergeben.
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 18.09.2018 (VO 18-9044) der Baumaßnahme zugestimmt, und die Gesamtkosten mit 3.421.900 € festgestellt.
Der Bauausschuss (Sonder-BA) hatte in seiner Sitzung am 18.12.2018 (VO 18-09752) dem Vergabevorschlag zugestimmt.
Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen 4.136.600 €.
Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:
Die Kosten der Baumaßnahme betrugen aufgrund der Kostenberechnung vom 06.09.2018 3.421.900 €.
Die Kostenberechnung beruhte auf Erfahrungswerten eines mit derartigen Projekten erfahrenen Architekturbüros und war zum Zeitpunkt ihrer Erstellung realistisch. Da alle Angebote in einem vergleichbaren Preisniveau unter 10 % Abweichung zwischen den einzelnen Bietern liegen, muss aufgrund aktueller Marktentwicklungen von einem marktüblichen Preisniveau ausgegangen werden. Es konnte prognostiziert werden, dass auch bei einer erneuten Ausschreibung keine günstigeren Ergebnisse zu erzielen waren. Die veranschlagten Kosten werden um 37 % überschritten. Durch die Kostenerhöhung aus der GU-Vergabe von 714.700 € erhöhen sich die Gesamtkosten auf 4.136.600 €.
Für die Herrichtung des Grundstücks ergeben sich außergewöhnliche Kosten für Kampfmittel- und Schadstoffbeseitigung sowie Waldrodung und Ausgleichsmaßnahmen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden noch in diesem Haushaltsjahr benötigt. Bereits für das Jahr 2018 sind überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 920.000 € bereitgestellt worden. Damit belaufen sich die derzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 3.921.900 € Die Deckungslücke beläuft sich auf 215.000 €.
Der 1. Bauabschnitt für die Interimsmaßnahmen muss zum Schuljahresbeginn 2019/2020 verwirklicht sein, um den entsprechenden Raumbedarf decken zu können. Dieser Termin kann nur eingehalten werden, wenn die aus dem höheren Ausschreibungsergebnis noch notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 215.000 € sowie die Rate aus dem Jahr 2020 in Höhe von 1.001.900 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Nur dann können die restlichen zwingend erforderlichen Aufträge entsprechend ausgeschrieben und vergeben werden. Die für 2020 eingeplante Finanzrate in Höhe von 1.001.900 € kann dafür entfallen.
Der Rat hat dem Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.216.900 € in seiner Sitzung am 21. Mai 2019 bereits zugestimmt.
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 ergeben sich dadurch beim Projekt „Interimsmaßn. Schulen/baul. L. 1.BA (4E.210242)“ folgende Finanzraten (inkl. der überplanmäßigen Mittelbereitstellung):
Gesamt- kosten in T€ | bis 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | 2021 In T€ | 2022 in T€ | Restbedarf 2023 in T€ |
5.138,8 | 920,0 | 3.216,9 | 1.001,9 |
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Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2020 ist geplant, dass die Schlussrate für 2020 in Höhe von 1.001.900 € entfällt
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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114,8 kB
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