Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10611-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ökologische Alternativen für Verfüllungen auf Kunstrasenplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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25.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.04.2019 (DS 19-10611) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung unterstützt die fachliche Stoßrichtung des Antrags, Maßnahmen zu ergreifen, um das Einbringen von Mikroplastik in die Umwelt bzw. in die Stoffkreisläufe zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden.
Die Sportfachverwaltung bemüht sich seit Jahren, die Sportstättenentwicklung und -unterhaltung möglichst umwelt- und klimafreundlich sowie ressourcenschonend zu gestalten, beispielsweise durch den Einsatz von Langzeitdüngern, die einen Nährstoffeintrag in das Grundwasser vermeiden, aber auch durch die bautechnisch-konstruktive Ausgestaltung von Entwässerungseinrichtungen bei Kunstrasenspielfeldern dergestalt, dass möglichst kein Gummigranulat in die Regenwasserkanalisation gelangen kann.
Diese Maßnahmen leisten einen Beitrag zum integrierten Gewässerschutz nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, stehen im Einklang mit der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft und tragen zur Reduzierung der Umweltverschmutzung durch
(Mikro-)Plastik bei.
Im Hinblick auf die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen, denen Kunststoffgranulate unterliegen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) am 11. Januar 2019 einen Beschränkungsvorschlag gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) veröffentlicht, mit dem das Inverkehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik verboten werden soll. Darunter fällt auch das als Füllstoff („Infill“) verwendete Kunststoffgranulat für Kunststoffrasensysteme. Ein solches Verbot könnte nach derzeitigem Stand bereits 2021 in Kraft treten, wobei sicherlich Übergangsfristen vorgesehen werden.
Die Sportfachverwaltung beabsichtigt, den im Antrag angestrebten „Kurswechsel“ bei den als problematisch geltenden anorganischen Verfüllstoffen in Kunstrasensystem beim Umbau eines Tennenfeldes in ein Kunstrasenfeld auf der Bezirkssportanlage Rüningen bereits jetzt aktiv mitzugestalten. Im Zuge dieser bereits angelaufenen Baumaßnahme bemüht sich der Fachbereich Stadtgrün aktuell, anstatt des ausgeschriebenen und beauftragten EPDM-Granulates im Rahmen von Nachtragsverhandlungen den Verfüllstoff Kork als organisches Verfüllmaterial vertraglich zu vereinbaren, quasi als Pilotprojekt. Hierüber werden zur Zeit Gespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt geführt.
Inwieweit Kork als Füllmaterial in einem Kunststoffrasensystem den sportfunktionalen Ansprüchen gerecht werden wird, könnte ein solches Pilotprojekt in Braunschweig mittelfristig zeigen. Bislang findet der organische Füllstoff Kork noch keine Erwähnung in den einschlägigen technischen Regelwerken für Kunstrasensysteme. Fachlich valide Langzeiterfahrungen mit Kork als Verfüllmaterial liegen nach Kenntnisstand der Verwaltung ebenfalls noch nicht vor.
Darüber hinaus prüft die Sportfachverwaltung aktuell unterschiedliche Kunstrasensysteme mit einer veränderten Faserstruktur und Faserzusammensetzung des Kunstrasenbelags und einer daraus resultierenden Verfüllung ausschließlich mit Sand. Über die Prüfergebnisse sowie hieraus resultierende Empfehlungen möchte die Verwaltung den Sportausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen umfassend informieren.
