Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11118-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Honorare für Dolmetschende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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zur Kenntnis
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19.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90-DIE GRÜNEN vom 05.06.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die vielfältigen Lotsen- und Patenmodelle mit ihren unterschiedlichen Inhalten und Anforderungen erforderten eine Überprüfung und Angleichung, so dass im Februar 2018 durch eine interne Verfügung des Fachbereichs Soziales und Gesundheit insbesondere die Vergütungen und Verfahrensabläufe zum Einsatz von Sprachmittlern und Gesundheitslotsen einheitlich geregelt wurden. Diese Regelung war zwingend notwendig, um ein einheitliches und transparentes Verfahren für die Nutzer und Anwender zu schaffen. In diesem Rahmen wurde der Stundensatz von 20 Euro sowohl für die Gesundheitslotsen als auch für die Sprachmittler vereinheitlicht und angepasst. Auch die Vergütung der Fahrtkosten wurde vereinheitlicht und pauschal mit 5,00 Euro pro Einsatz festgelegt. Anfallende Wartezeiten werden ebenfalls entsprechend vergütet, so dass diese Zeiten nicht unberücksichtigt bleiben. Im Einzelnen wurden folgende Festlegungen getroffen:
Leistung | Vergütung |
1. Stunde des Einsatzes als Sprachmittler für mündliche Übersetzungen bzw. als Gesundheitslotsen zur Unterstützung in medizinischen Belangen
| 20,00 €/Std. Die 1. Std. des Einsatzes wird immer vollständig vergütet, unabhängig von der Dauer des Einsatzes |
Ab der 2. Stunde erfolgt die Vergütung je angefangene 30 Minuten des Einsatzes als Sprachmittler für mündliche Übersetzungen bzw. als Gesundheitslotse zur Unterstützung in medizinischen Belangen
| 10,00 € je angefangene 30 Minuten |
Ausfallzeit für 1. Std.
| 20,00 € pauschal |
Fahrtkosten
| 5,00 € pauschal |
Wartezeiten gehören zur Aufgabenwahrnehmung und werden entsprechend vergütet
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Koordinatorentreffen o. ä. werden nicht gesondert vergütet |
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Zu Frage 2:
Die Anzahl der Interkulturell Dolmetschenden ist in den letzten 8 Jahren enorm gestiegen. Lag die Anzahl im Jahr 2011 noch bei 45 Personen, so sind es im Jahr 2018 bereits 202. Die Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungen zum Interkulturell Dolmetschenden ist über die Jahre konstant. Es werden jährlich 20 neue Dolmetschende qualifiziert.

Zu Frage 3:
Die Arbeit der Dolmetschenden stellt bereits ein attraktives Angebot dar. Die Servicestelle der Interkulturell Dolmetschenden der Stadt Braunschweig ist in der Region einzigartig. Die Dolmetschenden werden kostenfrei qualifiziert und in ihrer Arbeit durch die städtische Mitarbeiterin unterstützt und begleitet. Sie erhalten hier auch eine persönliche Beratung, da es oft auch bei Ihnen selbst Handlungs- und Unterstützungsbedarf gibt. Durch die Dolmetscheinsätze und die entstandenen Kontakte konnten schon mehrere Interkulturell Dolmetschende auch selbst eine versicherungspflichtige Tätigkeiten aufnehmen. Es finden Austauschtreffen und kostenfreie Fortbildungsangebote statt. Jüngstes Beispiel hierfür ist der gerade stattgefundene Fachtag. Um die Qualität der Servicestelle aufrecht erhalten zu können und dem stetig wachsenden Arbeitsanfall gerecht zu werden, wurde im Stellenplan 2019 eine weitere halbe Stelle geschaffen. So können zusätzliche Qualifizierungen und Beratungen angeboten werden und eine qualitative Vermittlung von Arbeitseinsätzen geschaffen werden.
