Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11171-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 13.06.2019 (19-11171) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die umfangreiche Liste der Prozesse, die bereits heute online realisiert sind, ist auf der städtischen Internetseite unter www.braunschweig.de/onlinedienste dargestellt.

 

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Formularen, die von den Bürgerinnen und Bürgern online ausgefüllt, aber aufgrund der aktuellen Rechtsvorschriften nur unterschrieben bei der Stadtverwaltung eingereicht werden können. Das zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) wird hier weitergehende Möglichkeiten bieten.

 

Bis zum Jahr 2015 gab es noch deutschlandweite Rankings der Großstädte im Bereich Onlinedienstleistungen. Die Stadt Braunschweig hatte regelmäßig überdurchschnittlich abgeschnitten.

 

Aktuell stimmt sich die Verwaltung regelmäßig mit ihrem strategischen Partner, der ITEBO GmbH, über die Entwicklungen im Bereich E-Government ab und führt laufend weitere Onlinedienste wie beispielsweise Onlineanhörungen im Bereich Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, Onlinebezahlmöglichkeiten oder Melderegisterauskünfte ein.  

 

 

Zu Frage 2:

Die Bauaufsicht arbeitet seit vielen Jahren mit Hilfe entsprechender Fachsoftware sowohl mit analogen (Antragsunterlagen) als auch mit digitalen (Schriftverkehr, Bescheide etc.) Inhalten. Bauanzeigen (Mitteilung nach § 62 NBauO) können bspw. seit langer Zeit in Braunschweig digital eingereicht werden.  Für eine darüberhinausgehende Digitalisierung der Antragstellung fehlen in Niedersachsen bislang die gesetzlichen Grundlagen.

 

Solange Anträge und Bescheide gesetzlich in Papierform gefordert werden sind die notwendigen Investitionen für Bauherren, Entwurfsverfasser und Verwaltungen auch im Bereich der Bauanzeigen nicht wirtschaftlich.

 

 

 

 

Zu Frage 3:

 

Gewerbeauskünfte und Gewerbeanmeldungen können bereits online vorgenommen werden. Gewerbeum- und abmeldungen sollen spätestens im nächsten Jahr online ermöglicht werden.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise