Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Den Mehrkosten für die Sanierung der Fassade an dem Gebäude "Petzvalstraße 50 b" in Höhe von 288.200 € (siehe auch DS 18-08191) sowie der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahme "Dachsanierung" an dem Gebäude "Petzvalstraße 50 b" mit einem Bauvolumen in Höhe von 946.900 € wird zugestimmt. Die Gesamtkosten des Vorhabens erhöhen sich von bisher 1.467.800 € auf 2.702.900 €."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

Teil 1: Kostenerhöhung Fassade

 

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung mit der Beschlussvorlage 18-08191 am 25.05.2018 der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit 1.467.800 €

festgestellt.

 

Bei der Baumaßnahme Fassadensanierung Petzvalstraße 50b werden sich Mehrkosten in Höhe von 288.200 € ergeben.

 

Die neuen Gesamtkosten der Fassadensanierung betragen somit 1.756.000 €.“

 

Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:

 

Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:

 

Das Gewerk „Metallbauarbeiten“ – horizontale Wellblechverkleidung der Brüstungs- und

Sturzbereiche – konnte aufgrund der außerordentlichen Marktsituation auch im dritten Durchlauf nicht vergeben werden. Die geplante Ausführung konnte deshalb nicht umgesetzt werden. Daher wurde eine Umplanung erforderlich. Anstelle der Wellblechverkleidungen wird im Sturzbereich eine durchgehende Glaskonstruktion geschaffen.

 

Einsparungen zur Reduktion der Baukosten können im Projekt nicht aufgezeigt werden.

Die Fassade an dem Gebäude Petzvalstr. 50b ist abgängig.

Inzwischen besteht sogar ´Gefahr in Verzug´, da Teile der Fassade locker sind und abfallen können. Die Bereitstellung der Mehrkosten ist zur Schaffung der Funktionsfähigkeit und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Gebäudes erforderlich.

 

Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten für die Fassadensanierung wird aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden noch in diesem Haushaltsjahr benötigt.

Daher wird die Verwaltung zur Ratssitzung am 17.09.2019 eine Beschlussvorlage zur Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand i. H. v. 288.200 € erarbeiten.

 

Insofern steht der Beschluss des Bauausschusses unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses.

 

Teil 2: Maßnahmenerweiterung Dachsanierung

 

„Die Gesamtkosten – einschließlich der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau- und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 06.08.2019 auf 946.900 € festgestellt. Dazu kommen 188.800 € für das Gründach. Es ergibt sich eine Gesamtsumme von 1.135.700.“

 

  1. Begründung und Beschreibung der Baumaßnahme

 

In diesem Herbst 2019 wird die abgängige Holzfassade ausgetauscht. Dazu ist es erforderlich, dass um das gesamte Gebäude herum in voller Höhe ein Gerüst gestellt wird.

Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, die Dachsanierung gleichzeitig mit der Fassadensanierung durchzuführen, um die anfallenden Gerüstkosten einzusparen und einen Synergieeffekt zu erhalten. Eine erneute Gerüststellung könnte dann für diese Dacharbeiten entfallen. Das prognostizierte Einsparpotential liegt bei ca. 70.000,00 €.

 

Die Dämmung der obersten Geschossdecke würde ebenfalls erneute Gerüstkosten erzeugen. Alternativ müsste im Zuge der Dachsanierung die Hälfte des Daches komplett gedämmt werden, was deutlich höhere Kosten nach sich ziehen würde. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke sind Haushaltsmittel vorhanden, die in diesem Zuge verwendet werden sollen.

 

  1. Erläuterungen zur Planung

 

Das Dach besteht aus zwei Dachebenen in ~ 14,70 m und in ~16,00 m. Auf 14,70 m Höhe befindet sich ein Flachdach, welches als Gründach mit Fördermitteln ausgeführt werden soll. Das zweite etwas höher gelegene Dach ist als Satteldach ausgebildet. Hier soll im Dachraum (Kriechboden) die oberste Geschossdecke (städtisches Projekt: ´Dämmung der obersten Geschossdecke´) gedämmt werden.

 

3. Techniken für regenerative Energien

 

Es wurde geprüft, ob eine Photovoltaikanlage auf dem freien Dachbereich realisiert werden kann. Aufgrund der konstruktiven Randbedingungen ist die erforderliche Lasteintragung ohne Ertüchtigung nicht möglich.

 

 

 

  1. Kosten

 

Die Gesamtkosten des Vorhabens beinhalten sowohl die Kosten der Fassadensanierung als auch die Kosten für die Dachsanierung. Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf 2.702.900 €.

 

Einzelheiten sind aus der Anlage 2 zu entnehmen.

 

5. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit ab November 2019 bis Frühjahr 2020 durchgeführt werden.

 

 

6. Finanzierung

 

Für die Dach- und Fassadensanierung sind im Haushalt 2019 / IP 2018-2022 folgende Finanzraten eingeplant:

 

 

bis 2018

- Mio. € -

2019

- Mio. € -

Gebäude Petzvalstraße / Fassaden- und Dachsanierung (4E.210221)

 

 

750.000

 

717.800

 

 

Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.235.100 € sollen aufgrund der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahmen (Schäden an der Fassade) zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rat überplanmäßig beantragt werden.
 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise