Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11067
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Pflege des baulichen Kulturgutes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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05.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Auf Grund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung
von unentgeltlichen Zuwendungen bis zur Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Bei Bewilligungssummen über 5.000,00 € ist gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung ein Beschluss über den Förderantrag durch den Finanz- und Personalausschuss herbeizuführen. Der im Folgenden beschriebene Zuschussantrag übersteigt die Bewilligungssumme von 5.000,00 € und fällt damit in die Beschlusszuständigkeit des Finanz- und Personalausschusses.
Bewertung der Verwaltung
Die Stadt Braunschweig gewährt Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege. Den jährlichen
Fördertopf bilden die Stadt und die Richard Borek Stiftung gemeinsam; er beträgt im Jahr 2019 100.000,00 € (davon 1/3 Richard Borek Stiftung und 2/3 Stadt). Im Jahr 2002 schlossen die Richard Borek Stiftung und die Stadt Braunschweig erstmals eine Vereinbarung über die gemeinsame finanzielle Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Baudenkmalen in der Stadt Braunschweig. Die zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene Vereinbarung wurde 2007 und zuletzt 2014 um jeweils weitere sechs Jahre verlängert.
Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen bedürfen sorgfältiger Planung und fachlich versierter Ausführung. Da die Arbeiten an Unikaten erfolgen, entstehen im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Objekten in der Regel Mehrkosten, die vom Denkmaleigentümer/von der Denkmaleigentümerin zu tragen sind. Die Zuschüsse können helfen, diese Mehrkosten teilweise auszugleichen.
Baudenkmale sind wertvolle Geschichtszeugnisse, tragen zur Unverwechselbarkeit und Attraktivität des Stadtbilds bei, sichern Identifikation und Orientierung. Davon profitieren alle und so liegt die Erhaltung der Baudenkmale nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse.
Es handelt sich um folgendes Objekt, das durch einen entsprechenden Zuschuss (Stadt und Stiftung) gefördert werden soll:
1. | Wohngebäude, Gaußstraße 24 - Fassadensanierung der Straßen- und Eingangsseite - hoher Sanierungsbedarf, u. a. Entfernung und Entsorgung von schadensverursachenden Altanstrichen, Steinaustausch, Reparatur und anschließender Schutz von Putz- und Stuckpartien an reich gestalteter Fassade von 1882 Zuschuss: 10.000,00 € |
