Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11323

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Herr Klaus Hermann wird für die Dauer von weiteren fünf Jahren vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2024 zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege gemäß § 34 Abs. 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) bestellt.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz:

Im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG handelt es sich bei der Bestellung eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege um eine Angelegenheit, über die weder der Rat, der Hauptverwaltungsbeamte oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG kann die Naturschutzbehörde Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Sie werden gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 NAGBNatSchG jeweils für fünf Jahre bestellt. Zudem müssen die Beauftragten die erforderliche Sachkunde besitzen und dürfen nicht Bedienstete der bestellenden Behörde sein (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 NAGBNatSchG).

 

Die Beauftragten für Natur- und Landschaftspflege sind ehrenamtlich für die Stadt Braunschweig tätig. Sie beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege; sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben und sind dabei an fachliche Weisungen nicht gebunden.

 

Der bislang in Ausführung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 18. November 2014 in dieser Funktion tätige Herr Klaus Hermann wurde vom 1. Dezember 2014 bis zum 30. November 2019 bestellt, sodass nunmehr eine Neubestellung erforderlich wird. Herr Hermann übt dieses Ehrenamt bereits seit 2014 aus und erfüllt die vorgenannten Voraussetzungen.

 

Herr Hermann hat seine Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt für weitere fünf Jahre auszuüben. Er ist Sachbearbeiter von Naturschutz- und Landschaftspflegebelangen in der Flurbereinigung und Dorferneuerung im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig.

 

Er engagiert sich seit mehreren Jahren in der Arbeitsgruppe Natur und Landschaft in der Braunschweigischen Landschaft e. V. sowie in der Fachgruppe Natur- und Umweltschutz des Niedersächsischen Heimatbundes.

 

Weiterhin ist er Vereinsmitglied im Bundesverband Naturschutz (Bonn), Bund für Umwelt und Naturschutz, Förderverein Naturschutzgebiet Riddagshausen, Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage, Peiner biologische Arbeitsgemeinschaft, Braunschweigischer Landesverein Geschichte - Heimat - Natur (Vorstandsmitglied).

 

Gemäß § 9 Abs. 8 der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) erhalten die Naturschutzbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 103,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hermann zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für die Dauer von weiteren fünf Jahren zu bestellen.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise