Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Verbreiterung der im Folgenden beschriebenen Aufstellfläche wird zugestimmt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung der Verbreiterung der Aufstellfläche in der Georg-Eckert-Straße um einen Beschluss über eine Planung in einer Straße, deren Bedeutung durch die Funktion in der Erschließung der Innenstadt wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht und für die damit der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass


Mit der Ratsvorlage DS 19-10091 wird die Entscheidung über die Art des Gleisoberbaus in der Georg-Eckert-Straße eingeholt. Unabhängig vom Gleisoberbau plant die Verwaltung, ergänzend zu den Gleissanierungsarbeiten der Verkehrs-GmbH an der Einmündung Ackerhof die Aufstellfläche zwischen den Gleisen und der stadtauswärtigen Fahrbahn zu verbreitern. In diesem Bereich wird die linke Fahrspur nicht mehr benötigt, da in diesem Bereich seit der Einrichtung der Wendemöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Einmündung nur noch eine Geradeausfahrspur vorhanden ist.

 

Finanzierung

 

Die Kostenschätzung beträgt ca. 15.000 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter dem PSP-Element/Maßnahmennummer 5S.66017 (Stadtbahnbau /Folgemaßnahmen) zur Verfügung.

 

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Anlagen

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