Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Peter Joseph Krahe-Preis wird im Jahr 2020 verliehen.

 
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Begründung und Beschreibung

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Grundsatz-beschluss zur Verleihung des Peter Joseph Krahe-Preises im Jahr 2020 um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen, sodass es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses bleibt.

 

Peter Joseph Krahe (1758 - 1840) war ein bedeutender Baumeister des Klassizismus. Von 1803 bis 1837 war er in Braunschweig tätig, zuletzt als Leiter des Bauwesens im Herzogtum Braunschweig. Erhaltene Werke von ihm sind u. a. die Umgestaltung der ehemaligen Befestigungsbastionen zu den heutigen Wallpromenaden, der Löwenwall mit dem Obelisken, die Villa Salve Hospes, der Portikus im Bürgerpark sowie die Torhäuser am Steintor, Fallersleber Tor und Wendentor.

 

Im Jahr 1954 hat die Stadt Braunschweig den Peter Joseph Krahe-Preis für hervorragende Gestaltungsleistungen auf dem Gebiet der Architektur, des Ingenieurbaues oder der Garten- und Landschaftsgestaltung in der Stadt Braunschweig gestiftet.

 

Die erste Verleihung fand 1956 statt, zuletzt wurde der Preis in Abständen von ca. 5 Jahren vergeben (2015, 2009, 2004, 1999, 1994, 1987...).

 

Im Jahr 2020 soll die 15. Vergabe dieses Preises stattfinden.

 

Zur Vorbereitung und Unterstützung des Preisgerichts werden u. a. die Architekten-verbände, die Hochschulen und die staatlichen Baubehörden mit der Bitte um Benennung von preiswürdigen Objekten beteiligt.

 

Auch der für die Verleihung 2015 neu hinzugekommene Sonderpreis für besonders innovative, ggfs. auch kleine Bauvorhaben (z. B. Dachgeschossausbauten oder Ladenumbauten) soll wieder vergeben werden.

 

Mit diesem Sonderpreis sollen insbesondere auch junge Architekturbüros angesprochen werden. Hier können auch Projekte prämiert werden, die ein besonderer inhaltlicher Schwerpunkt auszeichnet, z. B. Wohngruppenprojekte. Anders als der eigentliche Peter Joseph Krahe-Preis, dessen Preisträger mit einer Bronzeplakette und einer Urkunde geehrt werden, wird der Sonderpreis mit einer Geldsumme (2015: 2.000 Euro; 2020: 2.500 Euro) honoriert.

 

2. Grundsätze der Preisverleihung

 

Die aktuellen Grundsätze sind als Anlage beigefügt.

 

Eine Anpassung der Grundsätze der Preisverleihung, wie zuletzt für 2015 erfolgt, ist aktuell nicht erforderlich.

 


3. Zeitplanung

 

Folgende Zeitplanung ist vorgesehen:

 

September 2019 Grundsatzbeschluss zur Durchführung

   

Dezember 2019:   Anfrage für Vorschläge auszuzeichnender Bauten

 

ca. April 2020:   Jurysitzung

 

ca. Juni 2020:  Entscheidung über Preisträger (PlUA + VA)

 

ca. November 2020: Öffentliche Preisverleihung in der Dornse mit ca. 200 Gästen

 

 

4. Kosten und Finanzierung

 

Die Gesamtkosten werden ca. 50.000 € betragen (Preisgericht, Plaketten, Prämien für den Sonderpreis, Preisverleihung). Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 eingestellt.

 


 

 

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Anlagen

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