Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11161
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung einer Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Kreisstraße K 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen
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Anhörung
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20.08.2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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03.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. e der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage zur Neufestsetzung einer Ortsdurchfahrt um einen Beschluss über die Festsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen, für die der Bauausschuss beschlusszuständig ist.
Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes - in der zurzeit gültigen Fassung - ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen.
Auf beiden Seiten des im Stadtteil Rüningen befindlichen Teilstückes der K 24/Westerbergstraße befinden sich Wohnbebauung und Gewerbebetriebe. Die Grundstücke werden nur über die Kreisstraße erschlossen.
Bis zum Jahr 1993 befand sich auf diesem Abschnitt der Kreisstraße eine Ortsdurchfahrts-grenze. Als 1993 das Verzeichnis über Kreisstraßen öffentlich ausgelegt und verschiedene Umstufungen und Änderungen von Ortsdurchfahrten auf Kreisstraßen im Stadtgebiet bekanntgemacht worden sind, wurde die Kreisstraße 24 auf der gesamten Strecke als freie Strecke eingestuft.
Um der gesetzlichen Vorschrift zu entsprechen und den Fehler aus 1993 zu korrigieren, ist die Grenze der Ortsdurchfahrt bei Station 1,282 auf dem Abschnitt 20 der K 24 festzusetzen (s. Anlage 1). Trägerin der Straßenbaulast ist und bleibt die Stadt Braunschweig.
Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,2 kB
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