Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04501-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelung und Kontrolle der Parksituation vor der Bezirkssportanlage am Leiferder Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen
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zur Kenntnis
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20.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 224 vom 18.05.2017:
„Der Stadtbezirksrat fordert die Verwaltung noch einmal auf, zu veranlassen, dass bei Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage deutlicher auf die Parkmöglichkeit auf dem ehemaligen Festplatz hingewiesen wird - z. B. durch festinstallierte (evtl. auch aufklappbare) Hinweisschilder.
Vor dem Festplatz muss das dort befindliche Verbotsschild durch ein Schild ergänzt werden, das darauf hinweist, dass hier das Parken für Besucher der Bezirkssportanlage erlaubt ist.
Zusätzlich bittet der Stadtbezirksrat, zu veranlassen, dass bei größeren Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage der ruhende Verkehr auf dem Leiferder Weg kontrolliert wird.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sportanlage verfügt über eine überdurchschnittliche Anzahl an Stellplätzen.
Darüber hinaus stehen zusätzlich öffentliche Stellplätze in nicht unerheblicher Anzahl am Leiferder Weg zur Verfügung.
Der Verwaltung sind vereinzelte Beschwerden von Anwohnern bekannt, deren Grundstückszufahrten bei Großveranstaltungen teilweise durch parkende Fahrzeuge zugeparkt werden. Auf der Bezirkssportanlage Rüningen finden ca. vier derartige Großveranstaltungen/anno mit erhöhtem Verkehrsaufkommen statt. Bei der Straße Leiferder Weg handelt es sich um eine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche. Im Einzelfall gilt im betroffenen Straßenbereich die Straßenverkehrsordnung. Jeder berechtigte Anwohner kann im konkreten Einzelfall einer Behinderung oder Beeinträchtigung durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in eigenem Ermessen bei Bedarf eine polizeiliche Anzeige erstatten.
Da nach Feststellung der Verwaltung eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen für die Bezirkssportanlage Rüningen vorhanden ist, sieht die Verwaltung keinen konkreten Handlungsbedarf im Sinne der Anregung des Stadtbezirksrates und wird von einem beschilderten Hinweis auf potentielle Stellplatzflächen auf dem Areal des Festplatzes und einer Kontrolle des ruhenden Verkehrs während Großveranstaltungen auf der Bezirkssportanlage Rüningen absehen.
