Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-11328

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Diskussion um sogenannte "Steingärten" wird seit einigen Monaten wieder intensiver geführt. Auch in unserem Bezirk fallen immer wieder "Steingärten" auf, z.B. wurde vor einiger Zeit erst das Grundstück Briegstraße Ecke Görlitzstraße um das dortige Mehrfamilienhaus mit einem solchen ausgestattet. Dafür musste ein großes Gebüsch / Hecke weichen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1) Ist dieses Vorgehen gemäß der Niedersächsischen Bauordnung zulässig?

 

2) Falls nein, ist die Verwaltung willens dagegen vorzugehen und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen? 

 

3) Wurden die Grundstückseigentümer alternativ zunächst angeschrieben und auf andere Möglichkeiten als einen "Steingarten" hingewiesen?

 

 

gez. Nordheim

- Fraktionsvorsitzender -

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise