Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11270
Grunddaten
- Betreff:
-
Standorte für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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21.08.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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Anhörung
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27.08.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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28.08.2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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03.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die drei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden an der Wolfenbütteler Straße stadteinwärts und stadtauswärts (zwischen den Eisenbahnbrücken und der Straße Zuckerbergweg) sowie an der Gifhorner Straße (zwischen Schmalbachstraße und Nordhoffstraße) errichtet und betrieben.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates zum beschlossenen Ratskonzept (DS 16-03076) ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG, wonach der Rat mit der Ausweitung der Verkehrsüberwachung über die Übernahme einer neuen Aufgabe entschieden hat. Insoweit ist bei der Konkretisierung der Standorte für stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auch die Beschlusskompetenz des Rates gegeben.
Ausgangslage:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 das ursprünglich beschlossene Konzept zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in Braunschweig aus 2017 modifiziert (DS 19-11071). Danach soll die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung nunmehr an zwei Standorten mit drei Messsäulen und einer Überwachungskamera durchgeführt werden. Zusätzlich erfolgt die Beschaffung und der Betrieb einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (sog. Blitzanhänger oder Semistation) inklusive Überwachungskamera. Die Verwaltung hatte angekündigt, nach der Sommerpause dem Rat konkrete Standortvorschläge unter Beteiligung der betroffenen Stadtbezirksräte zu unterbreiten.
Standortvorschläge:
Die Verwaltung hat in den vergangenen Wochen an allen Ausfallstraßen mit hohen Verkehrsmengen (mehr als 20.000 Kfz/Tag) und an Straßen, die von Stadtbezirksräten vorgeschlagen wurden, umfangreiche verdeckte Geschwindigkeitserhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in enger Abstimmung mit der Polizei auch in Bezug auf Unfallbrennpunkte (Örtlichkeiten, an denen sich Verkehrsunfälle ereignet haben, bei denen nicht angepasste Geschwindigkeit mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ursächlich gewesen ist), bewertet und gewichtet. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung danach die Standorte Wolfenbütteler Straße und Gifhorner Straße vor.
Auch aus Sicht der Polizei hat die Installation und der Betrieb der stationären Geschwindigkeitsüberwachung an der Wolfenbütteler Straße und der Gifhorner Straße höchste Priorität.
- Wolfenbütteler Straße:
Bei der Wolfenbütteler Straße handelt es sich um die Hauptein- und -ausfallstraße mit der höchsten Verkehrsmenge in Braunschweig. Die verdeckte Geschwindigkeitserhebung hat ergeben, dass für beide Fahrtrichtungen insgesamt 91 % der erfassten Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten. Aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit kam es bereits zu Unfällen, so dass dieser Standort auch von der Polizei empfohlen wird. Insoweit sprechen alle Indizien dafür, an der Wolfenbütteler Straße eine verstetigte Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen. Da aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine mobile und semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung nicht möglich ist, ist der Standort für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung für beide Fahrtrichtungen prädestiniert und hat im Vergleich zu allen untersuchten Standorten die oberste Priorität.
Da beide Fahrtrichtungen in vergleichbarer Weise von Geschwindigkeitsüberschreitungen betroffen sind, soll pro Fahrtrichtung eine Messsäule errichtet und betrieben werden. Die Einrichtung einer Messsäule in der Straßenmitte scheidet in diesem Fall aus, da hier die Straßenbahntrasse verläuft.
Die Verwaltung hat hierbei auch berücksichtigt, dass ab 2020 Bauarbeiten am Kreuz Braunschweig-Süd über mehrere Jahre stattfinden werden. Der Abschnitt zwischen der Straße Zuckerbergweg und den Eisenbahnbrücken ist von den anstehenden Bauarbeiten nicht unmittelbar betroffen und die Wolfenbütteler Straße wird auch während der Bauzeit stark befahren sein. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher sinnvoll, die stationären Messanlagen auf der Wolfenbütteler Straße bereits ab dem Jahr 2020 zu betreiben.
- Gifhorner Straße:
Im Vergleich zu den anderen untersuchten Standorten hebt sich im Weiteren die Gifhorner Straße ab, so dass die Verwaltung diesen Standort für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung vorschlägt. Die Begründung ergibt sich aus der Kombination, dass es einerseits eine große Anzahl von Unfällen gegeben hat, bei denen die Geschwindigkeit ursächlich gewesen ist, andererseits die verdeckte Geschwindigkeitsmessung Geschwindigkeitsüberschreitungen von insgesamt mehr als 50 % ergeben hat.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann auf der Gifhorner Straße eine Messsäule in der Straßenmitte errichtet werden, deren Betrieb wechselseitig in beiden Fahrtrichtungen möglich ist.
- Weitere Straßen:
Die Berliner Straße weist zwar ein etwa mit der Gifhorner Straße vergleichbares Geschwindigkeitsniveau auf, dort haben sich aber nicht so viele Verkehrsunfälle ereignet, bei denen die Geschwindigkeit ursächlich gewesen ist. Hinzu kommt, dass sich in der dortigen Straßenmitte der Trassenverlauf der Straßenbahn befindet, so dass mit einer Messsäule nur eine Fahrtrichtung überwacht werden könnte.
Die Verwaltung hat auch an weiteren Straßen im Stadtgebiet, die Unfallbrennpunkte darstellen, an Ausfallstraßen mit mind. 20.000 Kfz/Tag sowie an Standorten, die auf Vorschlägen von Stadtbezirksräten beruhen und ebenfalls eine Verkehrsmenge von mehr als 20.000 Kfz/Tag aufweisen, verdeckte Geschwindigkeitserhebungen durchgeführt.
Dazu zählen neben Wolfenbütteler Straße, Gifhorner Straße und Berliner Straße:
Münchenstraße
Neustadtring
Hildesheimer Straße
Stobenstraße/Auguststraße
Güldenstraße
Bohlweg
Celler Heerstraße
Theodor-Heuss-Straße
Salzdahlumer Straße
Kurt-Schumacher-Straße
Hansestraße.
Zwar haben sich auf der Münchenstraße, dem Neustadtring, der Güldenstraße, dem Bohlweg, der Kurt-Schumacher Straße und der Hansestraße auch Verkehrsunfälle ereignet, bei denen die Geschwindigkeit ursächlich war, demgegenüber war das erhobene Geschwindigkeitsprofil dort aber insgesamt weniger auffällig als auf der Wolfenbütteler Straße, der Gifhorner Straße und der Berliner Straße.
Dennoch ergeben sich aus den verdeckten Geschwindigkeitsmessungen der o. g. weiteren Straßen zum Teil Auffälligkeiten, die eine Geschwindigkeitsüberwachung erfordern. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung, sofern die messtechnischen Voraussetzungen erfüllt sind, auch dort in Abstimmung mit der Polizei Messstellen für eine mobile bzw. eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung einrichten und turnusmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Ggf. ist auch an diesen Standorten die spätere Errichtung einer stationären Messsäule denkbar, soweit dies aufgrund der Unfalllage, der Anzahl und der Höhe der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen sinnvoll erscheint.
Aus der Kombination der unterschiedlichen Geschwindigkeitsüberwachungsmethoden verspricht sich die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei eine wirksame Unfallprävention zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet.
Weiteres Vorgehen:
Soweit der Rat den Empfehlungen der Verwaltung folgen sollte, wird die Verwaltung das erforderliche Vergabeverfahren (europaweite Ausschreibung) für die Beschaffung und die Installation an den konkreten Standorten einleiten. Die Inbetriebnahme der Messsäulen wird somit im 2. Quartal 2020 erfolgen.
