Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10722
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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13.08.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Beschlussvorlage
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NkomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. g der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die der Planungs- und Umweltausschuss zuständig ist, da hier unter anderem mehrere Buslinien verkehren und die Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Die Verwaltung nimmt Bezug auf den Beschluss des Stadtbezirksrats 131 Innenstadt vom 12.03.2019 in der die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf folgenden Straßen beantragt wird (DS 19-10222):
Dankwardstraße, Casparistraße, Marstall, Münzstraße, Wilhelmstraße, Steinweg, Ehrenbrechtstraße und Hagenscharrn.
Tempo-30-Zonen kommen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nur in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erzielen, sind darüber hinaus grundsätzlich rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen innerhalb von Tempo-30-Zonen an den Kreuzungen vorgesehen.
Dankwardstraße, Casparistraße, Marstall, Münzstraße, Hagenscharrn:
Auf den oben genannten Straßen werden die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone erfüllt. Gemäß StVO wurden dabei die Bedürfnisse des ÖPNV berücksichtigt. Vorfahrtsregelungen im Verlauf des Linienverkehrs wurden gemäß StVO geprüft und bleiben bestehen.
Die Anordnung von Tempo-30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden. Die Verwaltung begrüßt das Einrichten einer weiteren Tempo-30-Zone in der Innenstadt und schlägt vor, auch die Straße Höhe hinzuzunehmen, sodass sich eine zusammenhängende Zone zwischen der Fußgängerzone im Westen und den Straßen Hagenbrücke im Norden, Bohlweg im Osten und Waisenhausdamm im Süden ergibt (Anlage 1).
Wilhelmstraße, Steinweg und Ehrenbrechstraße
Die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone werden auf den genannten Straßen nicht erfüllt.
Auf dem Steinweg und der Wilhelmstraße müssten mit Einrichtung einer Tempo-30-Zone die Lichtsignalanlagen zurückgebaut werden, die aber für die Abwicklung der Verkehrsströme zwingend benötigt werden. Ein Rückbau der Lichtsignalanlagen ist daher ausgeschlossen.
Die einzelne Ausweisung der Ehrenbrechtstraße als Tempo-30-Zone widerspricht dem Zonencharakter.
Auf der Wilhelmstraße besteht zwischen Steinweg und Fallersleber Straße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Diese bleibt als Tempo-30-Regelung für die Innenstadt unverändert bestehen.
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Auf der Wilhelmstraße zwischen Fallersleber Straße und Wendenstraße sind jedoch laut Auskunft der der Polizei Braunschweig keine Unfallhäufungsstellen erkennbar. Daher besteht hier keine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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148 kB
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