Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11278
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Sperrvermerks für die Gewährung des Erhöhungsbetrags des Zuschusses zur Förderung der Nachbarschaftshilfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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05.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushalt 2019 ist für das Sachkonto 431810 - Zuschuss an übrige Bereiche –
für die Erhöhung der Förderung der Nachbarschaftshilfen ein Betrag i. H. v. insgesamt 85.200 € eingeplant. In diesem Erhöhungsbetrag sind 8.000 € für eine externe Begleitung und Moderation eines Dialogprozesses enthalten, so dass der eigentliche Erhöhungsbetrag der Förderung der Nachbarschaftshilfen bei 77.200 € liegt.
Der Betrag von 77.200 € ist mit einem Sperrvermerk versehen.
Gemäß Haushaltbeschluss entscheidet der AfSG über die Freigabe des Sperrvermerks nach Vorlage eines Zwischenberichtes über den einzuleitenden Dialogprozess im II. Quartal 2019.
Diesen Sachverhalt vorangestellt, teile ich mit, dass am 28. Juni 2019 ein ganztägiger Workshop unter der Leitung eines externen Moderators mit insgesamt etwa 30 Teilnehmer*innen stattgefunden hat. Zu diesem Beteiligungsprozess wurden Vertreter*innen sämtlicher Ratsfraktionen sowie verantwortliche Personen der 12 Nachbarschaftshilfen eingeladen, um gemeinsam mit der Verwaltung auf Basis der Mitteilungen 17-04393 vom 25. April 2017 und 18-09637 vom 28. November 2018 in einen Dialog zu einem verbesserten und transparenteren Finanzierungssystem zu treten.
In dem Workshop ist sehr deutlich geworden, dass der Betrag von 77.200 € dringend zur Deckung der Personalkosten im Rahmen der einheitlichen Förderung aller Nachbarschaftshilfen (siehe Mitteilung 18-09637, 2. Alternative), benötigt wird (die derzeitige Deckung beträgt etwa 87 %), so dass der Sperrvermerk im ersten Schritt aufgehoben werden soll.
In den mit Vertreter*innen der Politik und der Nachbarschaftshilfen durchmischten Diskussionsrunden herrschte überwiegend Einigkeit darüber, dass das künftige Finanzierungsmodell unbürokratisch, einfach und transparent, für jede Nachbarschaftshilfe planbar und verlässlich, mit einer fairen Verteilung der Zuwendungen sowie einer 100%igen Personalkostenfinanzierung, unter Berücksichtigung der einzelnen Besonderheiten der jeweiligen Nachbarschaftshilfen sein soll.
Angedachte Varianten sind u. a. ein modifiziertes Finanzierungsmodell mit einem - entsprechend der o. a. Vorgaben - zu verteilenden Zuwendungsbetrag an die 12 Nachbarschaftshilfen. In einem solchen Modell wären weiterhin alle Nachbarschaftshilfen mit einem einzigen gemeinsamen Zuwendungsbetrag versorgt. Eine Alternative wäre ein Finanzierungsmodell, in dem jede Nachbarschaftshilfe mit einem individuellen Zuwendungsbetrag gefördert wird. Dies gilt es nunmehr zu prüfen.
Es bestand der einhellige Wunsch der Workshop Teilnehmer*innen, einen mit den Nachbarschaftshilfen abgestimmten Bericht zu den verschiedenen Finanzierungsmodellen bis November 2019 vorzulegen. Auf die Erstellung eines Zwischenberichtes über den einzuleitenden Dialogprozess vom II. Quartal wird daher verzichtet.
