Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10868-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt Bau- und Naturdenkmal Dreiseithof Alter Weg 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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22.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 23.05.2019 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die gesamte Anlage des Dreiseithofes, Alter Weg 3, steht unter Denkmalschutz und die ca. 400 Jahre alte Eiche ist ein Naturdenkmal. Der Bezirksrat beantragt, dass der Erhalt sichergestellt wird.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Schutz eines Baudenkmals wie des Dreiseithofes Alter Weg 3 ergibt sich aus
§ 3 Nieders. Denkmalschutzgesetz (NDSchG), darin heißt es:
„Kulturdenkmale sind Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale. Baudenkmale sind … bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Friedhofsanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.“
Naturdenkmale sind nur dann Gegenstand des (baulichen) Denkmalschutzes, wenn sie zugleich Kulturdenkmal sind.
Die Pflicht, Kulturdenkmale zu erhalten, zu pflegen und zu schützen, hat der Gesetzgeber dem Eigentümer übertragen. Im Interesse der Erhaltung der Kulturdenkmale hat der Gesetzgeber grundsätzlich untersagt, die Denkmale zu zerstören, zu gefährden oder so zu verändern und von ihrem Platz zu entfernen, dass der Denkmalwert beeinträchtigt wird. Veränderungen bedürfen einer Genehmigung nach § 10 NDSchG, auch wenn sie im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Aus dem Denkmalrecht heraus ergibt sich somit ein weitreichender Schutz des Baudenkmals, weitergehende Regelungen sind öffentlich-rechtlich nicht möglich.
Bezüglich des Themas Naturdenkmale erarbeitet die Verwaltung derzeit eine Verordnung zur Sicherung von Bäumen als Naturdenkmäler. Der Entwurf der Verordnung beinhaltet aktuell 55 Bäume als potentielle Naturdenkmäler, die u. a. aufgrund ihrer Schönheit oder aus naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen als besonders schützenswert eingestuft wurden.
Die Eiche auf der Anlage des Dreiseithofes, Alter Weg 3, in Stöckheim ist prägend für das Ortsbild in Stöckheim und erfüllt nach Ansicht der Verwaltung die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung als Naturdenkmal. Daher wurde der Baum bereits in die Liste der potentiellen Naturdenkmäler bzw. in die vorgesehene Verordnung aufgenommen und soll in diesem Rahmen als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden. Es ist beabsichtigt, die vorgesehene Verordnung noch in diesem Jahr in den Gremienlauf zu geben.
