Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-11438
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragen zur Umsetzung des städtebaulichen Vertrages zum ehemaligen Baugebiet Roselies
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- SPD Fraktion Stadtbezirksrat 213
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Beantwortung
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27.08.2019
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Uns hat eine E-Mail eines Anwohners im ehemaligen Baugebiet Roselies erreicht, mit Fragen bezüglich der Umsetzung des im Bebauungsplans vorgesehenen Straßenbegleitgrüns und der Straßenreinigung. Aus Sicht der Anwohner gibt es in diesem Bereich zahlreiche Mängel, die abgestellt werden sollen.
Die Straßen des ehemaligen Baugebietes sind trotz bereits lang erfolgter Fertigstellung noch nicht in die Straßenreinigungssatzung der Stadt Braunschweig aufgenommen worden. Somit obliegt nach unserer Kenntnis die Reinigung dem Erschließungs- oder Bauträger. Dieser kommt aber offensichtlich dieser Aufgabe nicht nach. Außerdem sind/sollen Verpflichtungen zur Pflanzung und Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht eingehalten worden sein.
In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:
1. Welche Verpflichtungen hat der Grundstücksentwickler bzw. Bauträger in dem städtebaulichen Vertrag in Bezug auf die Grünlagen und die Straßenreinigung übernommen und bis wann sind laut Vertrag die dort vereinbarten Leistungen jeweils zu erbringen?
2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung um den Vertragspartner zum Vollbringen der im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen zu zwingen, über freundliche schriftliche Aufforderungen hinaus.
3. Kann die Stadt Braunschweig Leistungen, die laut städtebaulichen Vertrag durch den Vertragspartner zu erbringen sind, von diesem aber dauerhaft nicht erbracht werden, ersatzweise selbst erbringen bzw. beauftragen und die entsprechenden Kosten und den dazugehörigen Verwaltungsaufwand dem vertragsbrüchigen Vertragspartner in Rechnung stellen?
Gez. Hans-Jürgen Voß
