Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09274-01
Grunddaten
- Betreff:
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Dringlichkeitsantrag zur Beschilderung am Natalisweg/Wegfall von Parkplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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27.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 16.10.2018:
Durch eine Neubeschilderung – Ausweisung von Fußwegen auf beiden Seiten des Natalisweges – ist Parkraum entfallen, der dringend benötigt wird. Ein Parken auf der verbleibenden Fläche würde im Notfall Feuerwehr bzw. Krankenwagen behindern.
Wir bitten um Prüfung:
Von wem die Neubeschilderung veranlasst worden ist, ohne den zuständigen Stadtbezirksrat zu informieren oder anzuhören.
2. Wir beantragen die Wiedereinrichtung von Parkplätzen auf der Seite des Garagenhofes. Ein Fußweg auf der Häuserseite reicht auf dem Natalisweg aus. Dies entspricht im Übrigen auch dem Wunsch der Anwohner.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Natalisweg wurde Anfang 2000 grunderneuert und ist in einem guten Zustand. Zur besseren Wahrnehmung wurde der Gehweg, im Vergleich zur Fahrbahn, andersfarbig gepflastert.
Die Beschilderung im Natalisweg mit dem Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ wurde aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung von der Verwaltung wegen der für einige Verkehrsteilnehmer offenbar unklaren Verkehrssituation veranlasst. Es handelt sich bei den Flächen um Gehwege.
Die im Natalisweg vorhandenen ebenerdigen Gehwege wurden in der Vergangenheit durch Fahrzeuge beparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten. Die Beschilderung dient somit der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Verdeutlichung des gesetzlichen Verbotes, auf Gehwegen zu parken.
Die beiderseitigen Gehwege werden auch von Schülern genutzt. Der Gehweg auf der Seite des Garagenhofes ist zudem auch als Schulweg ausdrücklich empfohlen. Die Verwaltung hält schon vor diesem Hintergrund die Gehwege weiterhin für erforderlich und angemessen.
Die Möglichkeit, im Natalisweg unter Freihaltung des Gehweges und unter Berücksichtigung der mindestens noch freizuhaltenden Fahrbahnbreite von 3,05 m einseitig am Fahrbahnrand zu parken, besteht jedoch nach wie vor. Eine gesonderte Einrichtung der geforderten Parkplätze auf der südlichen Seite des Natalisweg ist somit nicht erforderlich.
Durch die Aufstellung der Beschilderung ist kein neuer Zustand geschaffen worden. Es wurde lediglich eine Regelung nochmals verdeutlicht. Pro Jahr werden ca. 500 verkehrsbehördliche Anordnungen umgesetzt. Die Information von politischen Gremien und Anwohnern zu diesen Anordnungen würde angesichts der hohen Anzahl einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht dies außerdem nicht vor.
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