Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11300
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Stand der Vertraglichkeit Staatstheater Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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23.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Einführung
Die Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Braunschweig über den Betrieb des Staatstheaters Braunschweig vom 01.09.1955 / 19.03.1956 (Staatstheatervertrag) regelt unter anderem die Beteiligung der Stadt Braunschweig in Höhe eines Drittels der nicht durch laufende Einnahmen gedeckten laufenden Betriebskosten sowie grundsätzlich einem Drittel der Kosten für Baumaßnahmen.
II. Aktuelle laufende Kostenbeteiligung und zu erwartende Höhe der Beteiligungen an den Kosten für Baumaßnahmen
1.) Laufende Kostenbeteiligung:
Im Haushaltsjahr 2019 beläuft sich die Beteiligung der Stadt Braunschweig an den nicht durch laufende Einnahmen gedeckten laufenden Betriebskosten auf 10.773.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2020 ist voraussichtlich mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von rd. 11,4 Mio. Euro zu rechnen.
2.) Kostenbeteiligung Baumaßnahmen:
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur in Wissenschaft am 1. März 2019 berichtete der Verwaltungsdirektor des Staatstheaters Brauschweig zum Sanierungsstau. Da der Staatstheatervertrag, wie eingangs bereits erwähnt, grundsätzlich eine Beteiligung der Stadt Braunschweig in Höhe eines Drittels der Kosten für Baumaßnahmen vorsieht, ist damit zu rechnen, dass die Auflösung dieses Sanierungsstaus in den kommenden Jahren eine erhebliche finanzielle Beteiligung der Stadt Braunschweig erforderlich werden lassen wird. Die Höhe dieser Beteiligung kann derzeit noch nicht beziffert werden, da bislang keine konkreten Pläne existieren.
III. Kündbarkeit des Staatstheatervertrages
Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um 5 Jahre, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Kalenderjahr vor Ablauf gekündigt wird. Aktuell besteht die Möglichkeit die Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2019 zu kündigen. Eine Kündigung würde zum 31. März 2021 wirksam werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen der Mitteilung „Vereinbarung über den Betrieb des Staatstheaters Braunschweig“ (Drs.16-01778) verwiesen. Daraus geht unter anderem hervor, dass es in der Vergangenheit mehrfach Vorstöße der Stadt gegenüber dem Land Niedersachsen zur Reduzierung des städtischen Finanzierungsanteils gab. Der Vertragspartner Land Niedersachsen hat bisher keine Bereitschaft gezeigt, eine Änderung der Finanzierungsbeteiligung in Erwägung zu ziehen.
Trotz dieser nicht einseitig veränderbaren Vertragslage und der zu erwartenden finanziellen Verpflichtungen der Stadt Braunschweig für das Staatstheater Braunschweig spricht sich die Verwaltung für eine Nichtwahrnehmung des Kündigungsrechts aus.
Begründung:
Mit vier Spielstätten, rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mehr als 700 Veranstaltungen pro Saison ist das Staatstheater Braunschweig für die Stadt Braunschweig eine der bedeutendsten kulturellen Einrichtungen und gleichsam der größte Kulturbetrieb in der Stadt und der Region Braunschweig mit Strahlkraft über die Grenzen der Region hinaus und mit deutschlandweiter Wahrnehmung.
Das traditionelle Fünfspartenhaus vereint die Bereiche Musiktheater, Schauspiel, Tanz und Junges Staatstheater. Generalintendantin Dagmar Schlingmann und Verwaltungsdirektor Stefan Mehrens stehen mit ihrem Leitungsteam für ein modernes, urbanes Theater, das in Spielplan und künstlerischer Ausrichtung Tradition und Innovation auf höchstem Niveau vereint.
Ein Beispiel für Innovation ist die bekannte Planung eines neuen Kinder- und Jugendtheater an der Husarenstraße verbunden mit einer zeitgemäßen Neuausrichtung. Seit Beginn der Intendanz ab der Spielzeit 2017/2018 sind im jungen Staatstheater neben den Schauspielproduktionen verstärkt Musiktheater und Tanzproduktionen für Kinder und Jugendliche im Programm. Mit diesem Modell setzt sich das Staatstheater Braunschweig an die Spitze der Entwicklungen auf dem Feld des Kinder- und Jugendtheaters.
Zu den aktuellen Planungen eines neuen Standortes für das Kinder- und Jugendtheater an der Husarenstraße hat der Rat in seiner Sitzung am 2. April 2019 folgende Resolution beschlossen: „Der Rat der Stadt Braunschweig appelliert an die niedersächsische Landesregierung sowie an die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Kinder- und Jugendtheater des Staatstheaters Braunschweig in der Landesliegenschaft Husarenstraße 75 zu etablieren. Gleichzeitig erinnert der Rat der Stadt Braunschweig das Land Niedersachsen an die Zusage der vormaligen Rot-Grünen Landesregierung, die veranschlagten Planung- und Umbaukosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro komplett aus Landesmitteln zu finanzieren. Die für die sonstige Kostentragung des Staatstheaters im Staatstheatervertrag mit dem Land vorgesehene 1/3 Kostenbeteiligung der Stadt Braunschweig kommt hier nicht zum Tragen.“
Auch und gerade vor dem Hintergrund dieser politischen Willensbekundung der Stadt Braunschweig in jüngster Vergangenheit ist die Nichtwahrnehmung des Kündigungsrechts die folgerichtige Konsequenz. Aus Sicht der Verwaltung ist es gemeinsame Aufgabe von Land Niedersachsen und Stadt Braunschweig die Kulturinstitution Staatstheater Braunschweig zukunftssicher aufzustellen.
