Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10684

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund von Hinweisen aus der Öffentlichkeit wurde eine Überprüfung des Verkehrszeichens (VZ) 720, Grünpfeil für Rechtsabbieger aus der Borsigstraße auf die Salzdahlumer Straße, vorgenommen.
 

Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Polizei mit folgendem Ergebnis überprüft:

 

Die Verwendung des Grünpfeils unterliegt den Bestimmungen des § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Verwaltungsvorschriften.

 

Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
 

Wegen dem an der Haltelinie fehlenden Überblick auf den Verkehr der Salzdahlumer Straße kommt es häufig zur Blockierung der Fußgänger- und der Radwegefurt durch anhaltende Fahrzeuge.

 

Zudem wird der stadteinwärts führende Radweg der Salzdahlumer Straße in erheblichem Umfang verbotswidrig in der Gegenrichtung befahren. Nach § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) XI Ziffer 1 e ist die Aufstellung des VZ 720 StVO gerade in diesen Fällen nicht zulässig.

 

Aus diesen Gründen kommt nur die Entfernung des Grünpfeils in Betracht. Die Verwaltung wird diese anordnen.
 

 

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