Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-11458
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Strafgebühren mehr für Digitales Parken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Beantwortung
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03.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit Ende 2016 ist an vielen Stellen in der Stadt die bargeldlose Bezahlung von Parkgebühren möglich („digitaler Parkschein“). Die digitalen Parkscheine sind allerdings teurer als die altmodische Papierversion. Der Nutzer muss eine Servicegebühr in Höhe von 14% des Parktarifs und zusätzliche eine Pauschale von 0,14€ pro Parkvorgang bezahlen. Bei einer angenommene Parkdauer von 30 Minuten (beispielsweise in der Brabandtstraße) führt diese „Strafgebühr“ immerhin zu einem Preisaufschlag von 30%!
Dies erscheint für einen digitalen Service unangemessen, zumal Kosten für das Leeren der Parkscheinautomaten sowie die Disposition des anfallenden Kleingelds wegfallen. Andere Städte wie Magdeburg, Emden oder Saarbrücken, die ebenfalls das Parkraumbewirtschaftungssystem TraviPay® nutzen, erheben diese zusätzlichen Gebühren nicht. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum erhebt die Stadt Braunschweig diese digitalisierungsfeindliche Servicegebühr („Strafgebühr“) für das digitale Parken?
2. Wie hoch lagen die Einnahmen der Servicegebühr im Jahr 2018 bzw. was würde eine Abschaffung der Servicegebühr die Stadt kosten?
3. Welche Kosten für die Bewirtschaftung der klassischen Parkgebühreninfrastruktur (z. B. Automatenbetrieb/-wartung, Münzhandling, etc. ) ließen sich einsparen, wenn die Parkgebühren ausschließlich digital bezahlt würden?
