Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11366
Grunddaten
- Betreff:
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Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungen an Feiertagen und bei Festen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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05.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.09.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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25.09.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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01.10.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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23.10.2019
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Sachverhalt
Himmelfahrt 2020
Am Himmelfahrtstag 2019 kam es im Prinz-Albrecht-Park zu rund 40 Ordnungsstörungen und Straftaten u.a. wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da sich am Abend unter den Feiernden noch bis zu 150 gewaltbereite, teils erheblich alkoholisierte Personen aufhielten, zwischen denen es immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen kam und die sich polizeilichen Anordnungen widersetzten, musste der Park letztlich durch die Polizei geräumt werden. Auch im Bereich des Heidbergsees kam es im Laufe des Nachmittags zu Auseinandersetzungen zwischen einzelnen alkoholisierten Personen, die ein polizeiliches Einschreiten erforderlich machten. Mit Ratsbeschluss vom 25. Juni 2019 wurde die Verwaltung mit der Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle beauftragt.
Wie bereits in der Stellungnahme 19-11107-01 angekündigt, hat die Verwaltung Gespräche mit der Polizeiinspektion Braunschweig geführt, in denen die vorliegenden Erkenntnisse ausgewertet wurden. Ebenso wurden die Erfahrungen anderer Städte und deren Konzepte abgefragt. Danach erfolgen bislang in zwei Städten (Wolfsburg und Goslar) zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholverbote an Himmelfahrt, viele Städte verfügen aber Verbote des Mitführens von Glasbehältnissen in bekannten problematische Feierbereichen, z. B: Celle, Hameln und Hannover.
Ein Alkoholverbot an Himmelfahrt im Bereich des Prinz-Albrecht-Parks und des Heidbergparks erscheint auf Grundlage der Erfahrungen derzeit nicht zielführend. Zum einen wäre dies aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Darreichungsformen und Verpackungen, der flächenmäßigen Größe der genannten Bereiche und der Vielzahl der dort aufhältigen Personen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Personalaufwand zu überwachen. Zum anderen ist mit entsprechenden Verdrängungseffekten zu rechnen, die sich vermutlich innenstadtnäher, insbesondere im Bereich des Bürgerparks und/oder des Löwenwalls, zeigen dürften.
Gleichzeitig haben die Einsatzkräfte in den genannten Bereichen eine große Anzahl an Rettungseinsätzen aufgrund von Schnittverletzungen festgestellt. Dies betraf sowohl alkoholisierte Personen, als auch „normale“ Parkbesucher. Offensichtlich war hier die große Anzahl umherliegender Glasscherben ursächlich.
In Abstimmung mit der Polizei wird daher die Verwaltung, auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, zunächst das mildere, aber als effektiv eingeschätzte Mittel von sogenannten Glasverbotszonen nutzen, d. h., dass im Prinz-Albrechtpark und im Heidbergpark am Himmelfahrtstag 2020 in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr durch Allgemeinverfügung das Mitführen von Glasbehältnissen untersagt werden wird.
Mit entsprechenden Verboten wurde bereits beim Magnifest, dem Schoduvel und im Umfeld des Stadions aus Anlass von Derbys positive Erfahrungen gesammelt. Die Auswirkungen der Anordnung werden im Anschluss gemeinsam mit der Polizei aufgearbeitet, um daraus das weitere Vorgehen für die Folgejahre zu entwickeln.
Silvester 2019
Aus Anlass der Silvesterfeiern 2017 kam es im Bereich des Schlossplatzes zu zwei Fällen von schweren Augenverletzung durch Feuerwerkskörper. Die Verwaltung hatte dies gemeinsam mit der Polizei zum Anlass genommen, Feuerwerksverbote zu prüfen. Da es sich nach übereinstimmenden Einschätzungen um tragische Einzelfälle handelte, wurde von Verboten zunächst abgesehen, stattdessen verstärkt über Gefahren aufgeklärt und an den rücksichtsvollen Umgang miteinander appelliert. Zum Jahreswechsel 2018/19 hat sich indes der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden als Brennpunkt erwiesen. Dort hielt sich eine Gruppe von bis zu 300 Personen auf, die durch übermäßigen Alkoholkonsum und gefährlichen Umgang mit Feuerwerkskörpern auffiel. Es wurden Feuerwerkskörper unter den Kolonnaden gezündet und auf Personengruppen auf der gegenüberliegenden Straßenseite geworfen, wo es gleiche Vorfälle gab. Raketen wurden bestimmungswidrig zum Teil direkt aus der Hand gezündet, ebenso wurde Batteriefeuerwerk unter den Bohlweg-Kolonnaden gezündet, so dass es hierdurch zur Gefährdung von Personen kam. Durch Widerstandshandlungen aus diesem Personenkreis wurden zwei Polizisten verletzt. Bedingt durch das große Aufkommen von Feuerwerksresten und sonstigen Abfällen, u.a. auch Glas, kam es zeitweilig zum Erliegen des Straßenbahnverkehrs und Gefährdungen des übrigen Straßenverkehrs, auch durch auf der Fahrbahn aufhältige Personen. Ein wesentlicher Faktor für die Eskalationen war der extreme Alkoholkonsum, insbesondere bedingt durch den Alkoholverkauf der dortigen Kioskbetriebe.
Die Verwaltung beabsichtigt daher in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Braunschweig durch den Erlass von Allgemeinverfügungen in diesem Bereich in der Zeit vom 31. Dezember 2019 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2020 6:00 Uhr das Entzünden von Feuerwerkskörpern zu verbieten. Weiter soll in dieser Zeit auch das Mitführen von Glasbehältnissen untersagt werden. Ebenso wird den dort ansässigen Gewerbebetrieben in dieser Zeit der Verkauf von Alkohol zum Außerhausverzehr untersagt werden.
Weitere Maßnahmen
Nach den positiven Erfahrungen in den letzten beiden Jahren soll auch aus Anlass des diesjährigen Magnifestes wieder eine Glasverbotszone auf dem Festgelände und den angrenzenden Bereichen eingerichtet werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist als Anlage beigefügt. Für den Schoduvel 2020 wird, wie in 2019 für den Bereich der Bohlweg-Kolonnaden, das Mitführen von Glasbehältnissen untersagt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,7 kB
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