Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11314
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2019 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu - Sporthalle RS Nibelungenschule / Dachsanierung
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 610.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2019: 0,00 €
außerplanmäßig bereits bereitgestellt: 0,00 €
außerplanmäßig beantragt: 610.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 610.000,00 €
In der Sporthalle Ost der Realschule Nibelungenschule war vorgesehen, die Lichtbänder und die Rauch-Wärme-Abzugsanlagen auf dem Dach zu erneuern, weil sie abgängig waren. Dazu waren Kosten i. H. v. 125.000 € ermittelt worden, die aus dem Globalansatz für kleinere Sanierungsmaßnahmen in Schulen bestritten werden sollten.
Nach Beginn der Bauarbeiten Anfang dieses Jahres hat sich herausgestellt, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen. Das Flachdach der Sporthalle weist flächendeckend erhebliche bauliche Mängel auf, die zur Folge haben, dass einzelne Reparaturarbeiten wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind. Daher ist eine komplette Sanierung des Daches erforderlich, um einen Substanzverlust am darunterliegenden Baukörper zu vermeiden.
Eine Anmeldung zum Haushalt 2020 ff. kommt nicht in Betracht, da durch die zum Jahresende vorhandenen Witterungsverhältnisse noch umfangreichere Sanierungsarbeiten zu befürchten sind, was unter Umständen noch höhere Kosten für die Sanierung nach sich ziehen würde.
Zur Förderung dieser Sanierung stellt der Fachbereich 65 einen Zuschussantrag an das Land Niedersachsen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus (RdErl. d. MI v. 04. März 2019). Danach werden Kosten von bis zu 400.000 € anerkannt und zu 40 % bezuschusst. Bei einer Bewilligung kann dadurch ein Zuschuss von bis zu 160.000 € erwartet werden.
Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich des Objekt- und Kostenfeststellung des Bauausschusses in seiner Sitzung am 03. September 2019.
Aufgrund der Kostenhöhe sind die Kosten in einem Einzelprojekt darzustellen. Haushaltsmittel stehen bei den nachführend aufgeführten Projekten zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen |
4S.210065.00.505 421110 | FB 20: Global-Instandhaltung Schulen / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 300.000,00 € |
Minder- aufwendungen |
4S.210084.00.505 421110 | Unterdecken /Ertüchtigung-Akustikmaßn. / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 310.000,00 € |
