Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„1.   Die Stadt Braunschweig verlängert die Übertragung des Namensrechtes und das damit     
       verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für  
       den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 auf die Stadthalle Braunschweig

       Betriebsgesellschaft mbH:

 

2.    Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)      der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen

 

b)      der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH werden angewiesen, die

Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-          Die Verlängerung der Übertragung des Namensrechtes von der Stadt Braunschweig

auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird angenommen.

 

-          Auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses wird mit der Volkswagen Financial

Services AG durch die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH der Sponsorenvertrag zur Vermarktung des Namensrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße verlängert.

 

Parallel hierzu wird durch die Stadthalle Braunschweig mit der Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA der Nutzungsvertrag über die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ verlängert. Die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft zahlt hierfür für die Dauer des Sponsorenvertrages an die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. Kg aA einen Betrag in Höhe der vereinnahmten Gegenleistung aus dem Vertrag mit der Volkswagen Financial Services AG.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 21. Juni 2011 (Drucksache 14493/11) wurde das Namensrecht und das damit verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH übertragen.

 

Gleichzeitig wurde aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses von der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH ein Sponsorenvertrag zur Vermarktung des Namensrechtes abgeschlossen. Für die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ erhielt die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA die Gegenleistung aus dem Sponsorenvertrag mit der Sponsorengemeinschaft.

 

Mit Umlaufbeschluss des Verwaltungsausschusses wurde 2013 (Drucksache 16243/13) die Übertragung des Namensrechtes bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Alleiniger Vertragspartner für den Sponsorenvertrag ist seitdem die Volkswagen Financial Services AG, die jährlich einen Betrag von 300.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer zahlt. Der Name des Stadions lautet seitdem weiterhin „Eintracht-Stadion“.

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. September 2015 (Drucksache 15-00620) wurde die Übertragung des Namensrechtes auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018 erneut verlängert.

 

Da die Volkswagen Financial Services AG ihr Engagement im letzten Jahr bis zum 30. Juni 2019 zugesagt hatte, wurde die weitere Verlängerung der Übertragung des Namensrechtes auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH zunächst nur für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 vom Verwaltungsausschuss am 28. August 2018 beschlossen. (Drucksache 18-08552)

 

Die Volkswagen Financial Services AG und die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA haben um eine erneute Verlängerung der bestehenden Regelungen zum Namensrecht des städtischen Stadions an der Hamburger Straße um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2020 gebeten.

 

Die Einnahmen aus dem Sponsorenvertrag sollen wie bisher für die Teilnutzung des Namens „Eintracht“ durch die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH an die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA weitergeleitet werden.

 

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