Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11440

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Planfeststellungsbeschluss vom 25.09.2007 hatte die Stadt Braunschweig den Bodenabbau nördlich der Stöckheimstraße unter Auflagen zugelassen. Nach Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig und Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist der Planfeststellungsbeschluss im Juli 2014 rechtskräftig geworden.

 

Mittlerweile hat der Vorhabenträger kurz vor Ablauf der Fünfjahresfrist, nach der die Planfeststellung nach den verfahrenrechtlichen Regelungen außer Kraft tritt, mit vorbereitenden Arbeiten zu dem Vorhaben begonnen. Entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss wurde eine vorhandene Dränagevorflutleitung verlegt.

 

Außerdem ist die notwendige Bestandsvermessung im Zusammenhang mit der erforderlichen Linksabbiegespur von der Stöckheimstraße zum Betriebsgrundstück erfolgt. Die Planung der Linksabbiegespur wird zurzeit mit der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) abgestimmt. Vorgesehen ist die Verlegung der nördlichen Fahrbahn in Richtung Norden, voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020.

 

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