Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

§ 66 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 1. November 2016 wurde durch einen Ratsbeschluss am 18. Dezember 2018 geändert bzw. ergänzt. Den Stadtbezirksräten ist künftig einmal pro Jahr eine Übersicht der eingereichten Anträge und Anfragen inklusive des jeweiligen Bearbeitungsstandes vorzulegen.

 

Aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 sind die o.a. Angaben für den Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel für das Jahr 2018 (maßgeblich ist das Einreichungsdatum auf dem Allris-Dokument) zu entnehmen.

 

 

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Anlagen

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