Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-11525

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Diskussion um sogenannte "Schottergärten" wird seit einigen Monaten wieder intensiver geführt. In vielen Bereichen fallen immer wieder "Schottergärten" auf. So müssen immer wieder auch Büsche / Hecken / Rasenflächen und andere Beete weichen. Angesichts der Wetterlage der vergangenen Wochen und der zurzeit stattfindenden Klimawandeldebatte, kommt diesem Zustand eine besondere Bedeutung zu, da Steine die Temperaturen um mehrere Grad erhöhen können. Das wird bereits im ISEK dokumentiert.  Angesichts der Tatsache, dass sich auch der Niedersächsische Landtag mit dieser umweltpolitischen Herausforderung befasst hat und mit Blick auf einen gerade unlängst mit großer Mehrheit gefassten Beschluss im Rat der Stadt Braunschweig zu dieser Thematik und der Tatsache, dass andere Städte mittlerweile sogar gesonderte Satzungsbeschlüsse gefasst haben,

fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Da das geschilderte Vorgehen gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (bereits seit ca. 1979) nicht zulässig ist, möchten wir wissen, ob und wie die Verwaltung willens ist demnächst hier für Klarheit zu sorgen und für Bürger und Stadt Rechtssicherheit herzustellen, damit weitere derartige Gartenanlagen vermieden werden. (Ordnungswidrigkeit?)

 

2)      Wurden die Grundstückseigentümer über die Rechtslage und die Auswirkungen von

            "Schottergärten" informiert und alternativ zunächst angeschrieben und auf andere

            Möglichkeiten als einen "Schottergarten" hingewiesen?

 

3)      Wie gedenkt die Stadt Braunschweig künftig mit dem in der Einleitung geschilderten

            Phänomen umzugehen?

 

gez.

 

Heidemarie Mundlos
 

 

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