Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10240-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.02.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Dresdenstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der Schulwegplan empfiehlt die Querung der Dresdenstraße auf Höhe der Wittenbergstraße an einer Querungshilfe.

 

Fußgängerüberwege sollten gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Des Weiteren sind Fußgängerüberwege gemäß der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich.

 

Querungshilfen sind eine sichere Alternative zu Zebrastreifen; sie ermöglichen Fußgängern das Queren der Fahrbahn in zwei Etappen, in denen jeweils nur auf den Verkehr aus einer Richtung geachtet werden muss.

 

Aus den genannten Gründen wird dort kein Fußgängerüberweg eingerichtet. Die Verwaltung greift die Anregung des Stadtbezirksrates auf und wird auf der Dresdenstraße nördlich und südlich der Querungshilfe auf Höhe der Wittenbergstraße das Gefahrzeichen „Kinder“ aufstellen lassen.

 

Darüber hinaus besteht in der Dresdenstraße südlich der Schule eine Messstelle, die mit dem städt. Messfahrzeug turnusmäßig überwacht wird. Außerdem hat die Verwaltung im Mai 2019 in Höhe der Einmündung Wittenbergstraße mit dem Seitenstrahlradargerät verdeckt ein Geschwindigkeitsprofil erhoben. Die Messergebnisse sind als unproblematisch zu bewerten, da sich insgesamt 88 % aller Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten.
 

 

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