Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-11538

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Schon im Parkraumbewirtschaftungskonzept von 1997 wird das Ziel formuliert, mehr parkende Autos aus dem öffentlichen Straßenraum in die städtischen Tiefgaragen und Parkhäuser zu verlagern. Von den sechs im Konzept beschriebenen Maßnahmen wurden jedoch nur die ersten drei durch Ratsbeschluss konsequent realisiert. Zwar wurde durch die "Neufassung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO)" die schon im Jahr 1997 geforderte Erhöhung der Parkgebühren beschlossen und das Parken in der Innenstadt durch die Zusammenlegung der Parkzonen I und II neu geordnet. Ein weiterer wesentlicher Aspekt des "alten" Parkraumbewirtschaftungskonzepts, nämlich die Reduzierung der zulässigen Parkdauer im öffentlichen Straßenraum auf eine halbe Stunde in der Kernzone wurde nach wie vor nicht umgesetzt.
Im Verkehrsentwicklungsplan von 2001 wird das Ziel der Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die Parkhäuser bekräftigt und erneut auf die steigerungsfähige Auslastung dieser verwiesen. Auch heute sind die Parkhäuser in der Braunschweiger Innenstadt in der Regel nur mäßig ausgelastet, so dass eine weitere Verlagerung des ruhenden Verkehrs vom öffentlichen Straßenraum in die Parkhäuser und Tiefgaragen durchaus möglich wäre.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Weshalb wurden die im Parkraumbewirtschaftungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen bislang nur teilweise umgesetzt? 

2. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Parkraumsituation in der Innenstadt, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der städtischen Tiefgaragen bzw. Parkhäuser?

3. Welche weiteren Schritte insbesondere im Hinblick auf eine Reduzierung der zulässigen Parkdauer plant die Verwaltung?

 

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