Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-11549

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter/Elektro-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeuge) in Deutschland erlaubt. Das Bundesverkehrsministerium hofft auf die kombinierte Nutzung Elektrokleinstfahrzeuge und ÖPNV. [1]


Dazu haben wir folgende Fragen:

„Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur befürwortet die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), kann dazu allerdings nicht verpflichten.“ [1]

  • Die Beförderungsbedingungen welcher in der Region tätigen ÖPNV lassen die kostenlose Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern/E-Tretrollern) in Bus und Straßenbahn zu und gibt es das Einverständnis der BSVG (Braunschweiger Verkehrs GmbH) zur kostenlosen Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen?

In einigen Städten existieren bereits Leihmöglichkeiten und in Braunschweig haben sich schon mehrere Verleihfirmen an die Stadt gewandt. [2]  Eine erfolgreiche Vernetzung des ÖPNV mit der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen und anderen umweltfreundlichen Fahrzeugen gestaltet sich unserer Meinung nach deutlich einfacher im „eigenen Haus“.

  • Gibt es Überlegungen für eine neu zu gründende Sharingfirma - angesiedelt bei der BSVG - in Kooperation mit Stadtmarketing, AAI, ATB und ortsansässigen Firmen - zum Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen und ggf. Lastenrädern, E-Pedelecs, E-Bikes, Fahrrädern?

Die Prüfung und Bewertung der Verwaltung bzgl. der Möglichkeiten eines kommunalen Förderprogramms für Lastenräder und Elektrokleinstfahrzeuge steht noch aus (Ratsbeschluss 19-10408 in geänderter Fassung).

  • Wann werden die Ergebnisse den Gremien vorgelegt?

Quellen:

[1] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

[2] https://www.ndr.de/nachrichten/E-Scooter-im-Norden-Sie-rollen-an,escooter152.html

 

 

 

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