Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-11559

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt möge unverzüglich eine einstweilige Sicherstellung gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG für die ortsbildprägende Rotbuche auf dem Grundstück Bienroder Straße 1 in BS-Waggum anordnen, damit der Baum  noch gerettet werden kann.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf eine Anfrage der BIBS-Fraktion antwortete die Stadt mit Stellungsnahme vom 25.10.2018, dass wegen der konkreten Planung des Grundstücks Bienroder Straße 1 in der Baugenehmiung vermerkt worden sei, bzw. werden solle, dass eine Veränderung oder Störung des Naturschutzweckes nicht gestattet sei, eine einstweilige Sicherstellung daher für die Stadt nicht mehr im Raum stünde.

 

Nun wurde dort eine Baugrube neben der Rotbuche ausgehoben, ohne dass ein roter Punkt die Baustelle als solche ausweisen würde. Dabei ist die Grube für ein Kellergeschoss oder für eine eingeschossige Tiefgarage zu tief und der alten Rotbuche wird im Sinne des Wortes das Wasser abgegraben. Der Baum trocknet aus und es ist zu befürchten, dass es für eine Rettung schon zu spät ist. Konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Nebenbestimmung der Baugehmigung: "dass die Rotbuche zu erhalten ist und durch die Baumaßnahme weder geschädigt noch zerstört werden darf", sind unbedingt und unverzüglich erforderlich.

  
 

 

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Anlagen

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