Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-11556
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Sanierung Jugendzentrum B58
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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04.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Haushalt 2018 wurde beschlossen, Planungsmittel in Höhe von 30.000 Euro für die Planung der Sanierung und Erweiterung des Jugendzentrums B58 zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 wurde mitgeteilt, man habe nach einem Ortstermin ein „differenziertes Raumprogramm“ erstellt. Die „abgestimmte Raumplanung“ sei an den „Bereich Hochbau“ übergeben worden. Auf Grundlage des Raumprogramms – so die Mitteilung vom 11.10.2018 – werde derzeit eine Machbarkeitsstudie entwickelt. Das Ergebnis der Studie zeige dann, ob eine Sanierung oder ein Neubau - unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen - eine angemessene Lösung sei.
In der BZ vom 22.07.2019 („Jugendliche fürchten um ihr B58“) war nun zu lesen, dass die Nutzer des B58 keinen Neubau wünschen, sondern eine Sanierung im Bestand. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollten nach dem Zeitungsbericht im September oder Oktober 2019 vorliegen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Sachstandsbericht und Beantwortung folgender Fragen:
1. Gemäß BZ-Bericht vom 22.07.2019 soll nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie und nach Gremienbeteiligung ein Raumprogramm erarbeitet werden – gemäß oben zitierter Mitteilung vom 11.10.2018 wurde ein solches für den bestehenden Standort unter Beteiligung der Nutzer aber bereits erstellt: Wie soll es nach Präsentation der Machbarkeitsstudie weitergehen (Zeitplan, Beteiligung von Nutzern und Gremien)?
2. Kann die Verwaltung bereits jetzt ausschließen, dass das B58 an einen anderen Standort ziehen soll?
