Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-11555

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach wie vor ist eines der drängendsten Probleme der (Kommunal-)Politik, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, gerade in den besonders nachgefragten Großstädten wie beispielsweise hier in Braunschweig. Denn die Polizistin und der Krankenpfleger, die für unsere Sicherheit sorgen, müssen sich auch zukünftig noch die Miete in unserer Stadt leisten können.

Die Kommunalpolitik kann dabei in den meisten Fällen nur die Rahmenbedingungen setzen. Um allerdings die richtigen Entscheidungen treffen zu können, bedarf es einer bestmöglichen Faktenbasis als Ausgangslage. In den vergangenen Jahren hat die CDU-Fraktion daher regelmäßig nach dem jeweiligen aktuellen Sachstand in der Umsetzung des 2015 beschlossenen Wohnraumversorgungskonzepts gefragt. Zuletzt war dies im Oktober 2018 (DS-Nr. 18-09218) und dabei auch zum Unterschied zwischen den Wohneinheiten, die zum einen "auf dem Papier" per Planungsrecht und zum anderen tatsächlich durch Bautätigkeiten geschaffen wurden.

Das Deutsche Institut für Wirtschaft hat nun im Juli dieses Jahres bekanntgegeben, dass die Quote der geplanten und erstellten Wohneinheiten für das Jahr 2018 in Braunschweig bei nur 34% lag. Mit diesem Wert liegt Braunschweig in der Rangliste der untersuchten Regionen deutschlandweit weit hinten. Am 22. Juli hat die Verwaltung ihrerseits eine Pressemitteilung sowie aktuelle statistische Zahlen zur Bautätigkeit veröffentlicht (https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/bauboom.html). 
Demnach sind zwischen 2015 und 2018 zwar insgesamt 3.525 Wohneinheiten beantragt, aber nur 2.323 Einheiten fertiggestellt worden. Dieser Unterschied lässt sich nicht allein durch den zeitlichen Versatz zwischen Genehmigung des Bauantrags und Fertigstellung der Wohneinheit erklären.

 

Darüber hinaus hat das bereits eingangs erwähnte Wohnraumversorgungskonzept eine Laufzeit bis Ende dieses Jahres. Eine Aktualisierung der Bedarfsprognose wurde seitens der CDU-Fraktion mehrmals angemahnt und schlussendlich in der Ratssitzung im Mai beantragt. Aufgrund der parallelen Beauftragung durch die Verwaltung konnte der Antrag zurückgezogen werden, die Ergebnisse sollen in der zweiten Jahreshälfte den Ratsgremien vorgelegt werden (vgl. DS-Nr. 19-10643-01).  

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Wie ist aus Sicht der Verwaltung der Unterschied zwischen genehmigten und fertiggestellten Wohneinheiten zu erklären?

 

2. Wie hoch ist die Anzahl der abgelehnten Beantragungen zwischen den Jahren 2015 und 2018 und was sind die Hauptgründe einer Ablehnung?

 

 

3. Wie ist der Bearbeitungsstand der Wohnungsbedarfsprognose und wann werden die Ergebnisse vorgestellt ?

 

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