Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11376

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat mit Beschluss vom 04.Sept.2018 die Verwaltung beauftragt, ein angemessenes Gestaltungskonzept für den "Ausländerfriedhof" am Brodweg zu erarbeiten, die Kosten zu ermitteln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das vom Rat am 06.02.2001 beschlossene "Konzept zur Planung, Errichtung und Gestaltung von städtischen Erinnerungsstätten zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft" (Gedenkstättenkonzept) und die im Sachverhalt genannten Überlegungen sollten dabei berücksichtigt werden (18-08777).

 

Zuletzt wurden mit einer Mitteilung (19-10053) im März 2019 die beiden Ausschüsse über den Sachstand informiert.

 

Zwischenzeitlich liegt eine Dokumentation über die Auswertung der Quellen vor. Die Erarbeitung der Dokumentation stellt die Grundlage für die Information für die historische Kontextualisierung des Ausländerfriedhofes und seiner Belegungsgeschichte dar.

 

Die Verwaltung teilt folgenden aktuellen Sachstand mit:

 

Ergebnisse der Dokumentationserarbeitung

 

• Genese

Seit August 1944 wurden auf einem zwischen Katholischem Friedhof und Gartenverein Mastbruch e.V. gelegenen Areal östlich des Brodwegs eine Vielzahl ausländischer Staatsbürger - vor allem Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen, deren Kinder sowie Kriegsgefangene - beerdigt, die als Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Bombenkrieges in der Region Braunschweig zu Tode kamen. Zudem fanden auch im ersten Jahrzehnt nach Ende des Zweiten Weltkrieges hier Bürgerinnen und Bürger aus Polen, der damaligen Sowjetunion und der Ukraine, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren wollten oder konnten, sowie von anderen regionalen Friedhöfen umgebettete Kriegsopfer ihre letzte Ruhestätte.

 

Aufgabenstellung: Quellenanalyse

Die Analyse und Dokumentation der Quellen und Sekundärliteratur und die Erschließung der Quellen, die in der städtischen Registratur der Abt. 67.3 (Friedhofs- und Bestattungswesen), im Stadtarchiv Braunschweig sowie im Niedersächsischen Landesarchiv Standort Wolfenbüttel überliefert sind, stellen die Grundlage für die geschichtliche Darstellung der Entwicklung des Ausländerfriedhofs und die Beschreibung der Belegung resp. der dort bestatteten Personen dar.

Mit Blick auf die bisherige Aufarbeitung stellt, neben dem von der Gedenkstätte Friedenskapelle angelegten Friedenspfad, das Projekt der Totenbücher (https://www.gedenkstaette-friedenskapelle.de/vereinsarbeit/die-totenbücher/) den wichtigen Beitrag dar, die Opfer zu würdigen und nicht der Vergessenheit anheimfallen zu lassen. Da die Totenbücher allerdings nur bis zum 8. Mai 1945 verstorbene Personen erfassen, lassen sich viele auf dem Ausländerfriedhof beerdigte Personen in ihnen nicht finden. Diese Lücke zu füllen war ein Ziel der Untersuchung.

 

Methodik und Ziele der Untersuchung

Eine möglichst vollständige Erfassung noch vorhandener Quellen ist angestrebt worden. Vereinzelte Einträge in den Akten belegen, dass eine Anzahl von relevanten Unterlagen Anfang des Jahres 1945, in der unmittelbaren Nachkriegszeit sowie in den folgenden Jahrzehnten verloren gegangen sind. Dennoch bietet die Quellenlage eine Grundlage für die zahlenmäßige Erfassung und quantitative Identifizierung der dort beigesetzten Personen.

 

Seit Ende der 1940er Jahre bemühte sich vor allem das Friedhofsamt um eine Quantifizierung und eine namentliche Identifizierung der auf dem Ausländerfriedhof beigesetzten Personen. Ging man noch im Jahre 1946 von 573 Gräbern aus, so wurde bereits 1952 die Zahl auf 817 Einzelgräber korrigiert.

 

In Umsetzung des Kriegsgräbergesetzes vom 27. Mai 1952 fertigte das Stadtgartenamt der Stadt Braunschweig eine Anzahl von Kriegsgräberlisten. Grundlage für die Erstellung der Kriegsgräberlisten stellt die Sammlung von Todesbescheinigungen, Leichenpässen und Gebührenrechnungen von 1944/45 dar.

 

In einem Bericht des Stadtgarten- und Friedhofsamtes vom 15. November 1954 ging man - unter Berücksichtigung der Sammelgräber - von etwa 1.500 verstorbenen und dort beigesetzten Ausländerinnen und Ausländern aus, während in der Bestattungsliste des Ausländerfriedhofs vom Jahre 1956 "nur" noch 1.381 Bestattungen verzeichnet wurden.

 

Auf Grundlage der vorhandenen Akten des Fachbereichs Stadtgrün und Sport (FB 67) wird aktuell davon ausgegangen, dass "in den Jahren 1944 bis 1954 etwa 1500 Ausländer" beigesetzt worden sind. Derzeit werden vom FB 67 auf dem Ausländerfriedhof 1.164 Kriegsgräber betreut. Andere wissenschaftlichen Publikationen gehen für 1945 von 1.340 Kriegsgräbern "ohne spätere Exhumierungen" aus.

 

In diesem Zusammenhang wird erneut darauf verwiesen, dass auf dem Ausländerfriedhof über den 08. Mai 1945 hinaus bis in das Jahr 1954 weiterhin Bestattungen, aber auch Umbettungen von anderen Begräbnisorten, durchgeführt wurden. Nicht alle Gräber fallen unter das Kriegsgräbergesetz; alle hier Bestatteten jedoch sind mittelbar oder unmittelbar Opfer des nationalsozialistischen Herrschaftssystems.

 

Erst durch eine Zusammenstellung aller Quellen haben sich genauere Angaben über die Anzahl und die Identität der hier bestatteten Personen treffen lassen.

 

Zusammenfassung

Als Ergebnis der Recherche ist festzuhalten, dass eine komplette Ermittlung der Namen aller auf dem Ausländerfriedhof beigesetzten Personen aufgrund der überlieferungsbedingten Aktenlage nicht möglich sein wird.

 

Auf der Basis der bislang identifizierten und gesichteten Akten konnte dennoch eine erweiterte Opfer- und Belegungsliste erstellt werden, die über das Kriegsende hinausweist.

Durch die Zusammenschau der gesichteten Quellen lassen sich in der Mehrzahl der Fälle Informationen zum Namen, zur Herkunft und zum Todestag, oft auch zum Todesort, zu den Todesumständen, in einigen Fällen auch zu verwandtschaftlichen Beziehungen und zum letzten Aufenthaltsort in Deutschland und zu Umbettungen treffen. Ziel ist es, die Information in die Liste der auf dem Ausländerfriedhof bestatteten Personen zu integrieren.

 

Nicht auszuschließen ist, dass über die derzeit zugänglichen Aktenbestände hinaus, d. h. durch Erschließung weiterer, über die braunschweigische Überlieferung hinausreichenden Akten in weiteren Archiven, einzelne bislang nicht nachzuweisende Opfer identifiziert werden könnten. Von einer solchen zusätzlichen, ggf. bundesweiten Aktenrecherche, wurde jedoch im Rahmen der für die Neukonzeption erforderlichen Untersuchung aufgrund fehlender Ressourcen abgesehen.

 

Die Präsentation der neu erstellten Opferliste soll nach Abschluss letzter redaktioneller Überlegungen sowohl in digitaler Form wie auch im Printmedium erfolgen.

 

Die Gesamtdarstellung beinhaltet auch eine Fotodokumentation aller Grabstätten, mit der der aktuelle Erhaltungszustand dargestellt und als Ausgangspunkt ev. punktueller Sanierungsmaßnahmen gesichert wird.

 

 

Gestaltung

Es ist beabsichtigt unter Einbeziehung dieser Ergebnisse ein zwischen den beteiligten Organisationseinheiten der Verwaltung abgestimmtes Gestaltungskonzept zu erarbeiten und mit Kosten zu hinterlegen. Entsprechend der Ratsentscheidung vom 4. Sept. 2018 wird dieses anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 


 

 

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