Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11437-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.08.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1. und zu 2.: siehe DS 19-10910 und 19-10910-01

 

Zu 3.: Eine explizite Verkehrsuntersuchung für die Verkehre aus dem Gebiet HdL unter Berücksichtigung der reduzierten Ausbaubereiche hat nicht stattgefunden.

 

Da im Wesentlichen auf die Trennung des Geh- und Radverkehrs auf der Ostseite der Rautheimer Straße verzichtet wird und diese Verkehre auf den bisherigen dafür vorgesehenen Flächen abgewickelt werden sollen, gibt es keinen Grund zur Annahme, dass dieses nicht funktionieren wird.

 

Auch die Reduzierung des Ausbauumfanges an der Kreuzung Margarete-Steiff-Straße/Rautheimer Straße/BAB 39 lässt nicht vermuten, dass es zu aus dem Baugebiet resultierenden Schwierigkeiten in der Verkehrsabwicklung kommen wird, da die ursprüngliche Planung die Stadtbahn als weiteren Verkehrsträger im Kreuzungsbereich berücksichtigt hat. Dieser in der Signalschaltung zu berücksichtigende Faktor entfällt im vorgesehenen reduzierten Ausbau und wird erst bei Ausbau der Kreuzung im Zuge des Stadtbahnbaus berücksichtigt.

 

Bereits die heutige Nutzung als Zu- und Ausfahrt nicht nur für den Gewerbebereich, sondern auch für den Baustellen- und Privatverkehr des Wohnbaubereiches erfolgt problemlos. Durch die Inbetriebnahme des Einzelhandels in der Margarete-Steiff-Straße werden weitere Verkehre generiert, denen jedoch eine Reduzierung des Verkehrs durch die verkehrliche Entkopplung des Wohnbereiches vom Gewerbebereich gegenübersteht.

 

Aus den genannten Gründen ist eine weitere kostenintensive Verkehrsuntersuchung entbehrlich. Die Funktion der endgültigen Erschließung ist im Rahmen der Bauleitplanung gutachterlich nachgewiesen worden.

 

 

 

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