Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08995-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkzeitbegrenzung an der Gifhorner Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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zur Kenntnis
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27.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 18.09.2018:
Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung, die öffentlichen Parkflächen an der Gifhorner Straße zwischen den Straßen Am Wendenturm und dem Eichenstieg sowie den Parkflächen im Kurvenbereich rechts an der Hansestraße Hausnummer 2 in Richtung Gifhorner Straße Hausnummer 69 mit Schildern zu versehen, die eine Parkzeit auf 2 Stunden zwischen 8.00 Uhr – 18.00 Uhr mit Parkscheibe beschränkt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung greift die Bitte des Stadtbezirksrates auf und wird die Parkzeit an den genannten Örtlichkeiten werktags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr auf 2 Stunden mit Parkscheibe beschränken.
