Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10275-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 27.02.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In der Altmarkstraße in Bienrode gilt eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausschließlich für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen hiervon sind Pkw und Kraftomnibusse; für diese Kraftfahrzeuge gilt dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Die Verwaltung hat in der Altmarkstraße auf Höhe der Haus-Nr. 39 eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung mit einem Seitenstrahlradargerät in der Zeit vom 23.07.2018 bis zum 30.07.2018 durchgeführt.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Altmarkstraße 39

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h und 30 km/h für LKW

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

23.07.2018

bis

30.07.2018

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Waggumer Straße

Am Beberbach

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

13.157

39

11.413

34

24.570

37

31 bis 40

 

14.483

44

14.488

44

28.971

44

41 bis 50

 

5.155

16

6.508

20

11.663

18

51 bis 60

 

227

1

260

2

487

1

61 bis 70

 

15

0

30

0

45

0

> 70

 

4

0

16

0

20

0

 

 

33.041

100

32.715

100

65.756

100

 


Diese Messergebnisse beinhalten die Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge, die den Messbereich passiert haben. Danach haben sich 99 % der Verkehrstteilnehmer an die Geschwindigkeit bis 50 km/h gehalten (vergleiche DS 18-09361-01).

 

Weil unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Messbereich gelten, wurden die Messdaten weiterhin nach sogenannten Längenklassen von Fahrzeugen ausgewertet. Hierbei wurde das Geschwindigkeitsniveau im Zeitraum 23.07.2018 – 30.07.2018 für Fahrzeuge mit einer Länge ab 6,90 m für insgesamt 1.341 Fahrzeuge ermittelt. 786 dieser erfassten Fahrzeuge (59 %) hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein und 435 Fahrzeuge (32 %) fuhren bis zu 10 km/h schneller. Für die übrigen 120 Fahrzeuge (9 %) wurden höhere Geschwindigkeiten, überwiegend bis zu 50 km/h, ermittelt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind diese Messergebnisse auch bei differenzierter Betrachtung sowie im stadtweiten Vergleich weitgehend unproblematisch.

 

 

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