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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11476-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der BIBS-Fraktion vom 12. August 2019 (19-11476) wurde an die Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet, die hierzu folgendes mitteilt:

 

Aufgrund der mit dem Ausbau der Start- und Landebahn der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH verbundenen erheblichen Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt sind umfangreiche Kompensationsmaßnahmen mit dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 verbunden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch ein langfristig angelegtes Monitoring begleitet, welches ggf. auftretende Defizite hinsichtlich der Entwicklung der Einzelmaßnahmen aufzeigt und gegensteuernde Maßnahmen darlegt.

 

Der nunmehr zum Monitoring vorgelegte Bericht beinhaltet die Erfolgskontrolle von Maßnahmen mit Bezug auf die Zielartengruppen Amphibien, Tagfalter und Libellen. Des Weiteren werden die Aufforstungsflächen hinsichtlich ihrer Umsetzung und Entwicklung bewertet.
 

Eine Entwurfsfassung des Berichts lag im September 2018 vor. Dieser Bericht wurde durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) geprüft. Aufgrund der im Bericht dargestellten Mängel der Ersatzaufforstungen wurde von der UNB gefordert, ein detailliertes Konzept zur Behebung dieser Mängel zu erstellen, welches insbesondere den Umfang notwendiger Nachpflanzungen aufzeigt.

 

Mit der Erstellung des Konzeptes zu dieser – im Kern forstwirtschaftlichen Aufgabenstellung – wurde ein erfahrender und ortsansässiger Förster beauftragt. Dieser hat, in Abstimmung mit UNB und LaReG, Ziel-Baumdichten definiert, wobei zwischen Naturwaldflächen und LÖWE-Wald (Langfristig-Ökologische Wald-Entwicklung) unterschieden wird.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
 

Zu Frage 1:

 

Aufgrund der abweichenden Einschätzung gegenüber der Entwurfsfassung bei den Naturwaldflächen wurde eine Anpassung hinsichtlich der Bewertung einzelner Flächen notwendig. Das machte die Änderungen im Text gegenüber der Entwurfsfassung erforderlich. Der Grund:


Nach Vorlage der Entwurfsfassung des Gutachtens wurde die Bewertungsmethodik unter Einbeziehung des beauftragten Försters mit den Gutachtern der LaReG, der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) sowie der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH erörtert. Im Ergebnis ist einvernehmlich festgestellt worden, dass bei einzelnen Flächen der Maßstab beim Anwuchserfolg für Wirtschaftswälder (LÖWE) angelegt worden war, obwohl es sich - wie im Entwurf beschrieben - um Naturwaldflächen handelt, für die andere Maßstäbe bzw. Entwicklungserfolge vorausgesetzt werden. Naturwaldflächen weisen nicht in allen Arealen eine flächendeckende Bepflanzung auf. Lichtere Flächen mit Kleinstrukturen und Kleingewässern sowie die Entwicklung von Pioniergehölzen wie Zitterpappel und Weiden sollen die Habitatvielfalt erhöhen. Aus diesem Grund war in der Endfassung des Monitoringberichtes eine Anpassung bei der Bewertung einzelner Flächen in der Endfassung notwendig.

 

Zu Frage 2:

 

Die aktuelle Baumdichte wurde auf Ebene von Aufforstungsparzellen durch die Erhebung von Stichproben (Probekreise à 100 m²) berechnet. Die Differenz zu den Zielgrößen ergibt die Summe nachzupflanzender Bäume. Auf den Braunschweiger Kompensationsflächen handelt es sich dabei um bis zu 220.000 Nachpflanzungen.

 

Zum Zustand der Flächen haben vor allem das feuchte Jahr 2017, der sehr trockene Sommer 2018 sowie ein erhebliches Maß an Wildverbiss beigetragen. Bestehende Zäune werden daher nunmehr regelmäßig repariert und optimiert, um die Anpflanzungen zukünftig nachhaltig vor Wildverbiss zu schützen. Um die Flächen dauerhaft zu sichern, werden zeitlich engmaschige Zaunkontrollen an allen Flächen durchgeführt werden. Die Flächen - es handelt sich dabei um rund 120 Hektar auf Braunschweiger Flächen - werden gemulcht und gemäht, um das Wachstum der Pflanzen zu fördern. Weiterhin ist der Erfolg der Nachpflanzungen jedoch auch von den Witterungsverhältnissen, insbesondere dem Niederschlag, abhängig.

 

Zu Frage 3:
 

Es wird Bezug genommen auf die Beantwortung zu Frage 2.

 

Die Flughafengesellschaft als verantwortliches Unternehmen für die Kompensationsmaßnahmen wird aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Aufforstungsmaßnahmen künftig ein engmaschigeres Monitoring verfolgen, um die Entwicklung der Flächen zeitnah bewerten und notfalls kurzfristig nachsteuern zu können. Aus Sicht der Geschäftsführung ist dies wichtig, um die Auflagen der Planfeststellungsbehörde bis zum Zielhorizont 2032 zu erfüllen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Ersatzmaßnahmen als gesicherter Bestand bewertet werden können. Flora und Fauna, wie zum Beispiel der Bestand an Vögeln, Insekten, Fledermäusen und Amphibien, sollen sich bis dahin positiv entwickelt haben.

 

 

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